In der Veranstaltungsreihe "Packende Prozesse" stellen jeweils an Verfahren Beteiligte aktuelle Rechtsfragen vor, um sie jeweils im Anschluss zu diskutieren. Die GEW unterstützt die Veranstaltungsreihe und weist auf folgende Veranstaltungen hin:
Klimaklagen – „Fridays for Future“ im Gerichtssaal
Der Klimawandel hat sich seit einiger Zeit zum meistdiskutierten Thema in Deutschland und vielen anderen Ländern entwickelt. Grund hierfür sind die zunehmenden Wetterextreme und die Klimaproteste der "Fridays for Future"-Bewegung für besseren Klimaschutz, die seit über einem Jahr jeden Freitag stattfinden. Auch die Bundesregierung hat am 20. September, an dem auch der globale Klimastreik stattfand, ihr Klimaschutzpaket vorgestellt.
Aber reicht das? Für 2020 wird Deutschland seine selbstgesteckten Klimaschutzziele krachend verfehlen. Deshalb haben drei Familien mit landwirtschaftlichen Betrieben gemeinsam mit Greenpeace die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Berlin verklagt: Sie wollen die Regierung dazu zwingen, wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Lebensgrundlage als ökologische Landwirte zu retten.
Am 31. Oktober wies das Verwaltungsgericht die Klage als unzulässig ab, lies aber die Berufung explizit zu, was im Verwaltungsrecht nur selten vorkommt.
Unser Referent, der Rechtsanwalt Séverin Pabsch, vertritt gemeinsam mit einer Kollegin die Kläger_innen. Er wird die Gründe und den aktuellen Stand der Klage darstellen und mit uns diskutieren. Wir freuen uns auf euch!
Wann: 10.12., 18:15 Uhr
Wo: Uni Hamburg, Rechtshaushörsaal, Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg
Orga: Fachschaftsrat Rechtswissenschaft
Facebook-Event: https://www.facebook.com/events/1343620419146142/
Staatstrojaner und automatisierte Datenanalyse - Sicherheit auf Kosten unserer Grundrechte?
Staatstrojaner und die automatisierte Datenanalyse „Hessendata“ wurden im Sommer 2018 von der Regierungskoalition aus CDU und Grünen im Polizeigesetz Hessen implementiert, gegen das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde erhoben hat.
Durch diese „Staatstrojaner“ werden Online-Durchsuchungen ermöglicht, die über die bisherige akustische Wohnraumüberwachung deutlich hinausgehen. Über Computer und Smartphones kann bei Online-Durchsuchungen auf privateste Inhalte zugegriffen werden. Verschiedene Grundrechte sind durch diesen Eingriff betroffen und vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Grenzen werden missachtet.
Für die Ermittlungsbehörden werden fatale Anreize gesetzt: Um Trojaner auf die Zielgeräte aufzubringen, dürfen Bundesbehörden gezielt auch bestehende Sicherheitslücken in Soft- und Hardware ausnutzen, die den Herstellern noch unbekannt sind. Daraus entsteht das Interesse, ein „Arsenal“ von Sicherheitslücken aufzubauen. Jede einzelne Lücke in einer solchen elektronischen Waffenkammer kann allerdings auch von Kriminellen genutzt werden. Fraglich ist, inwiefern der Staat hier noch seiner Schutzpflicht aus dem Computergrundrecht, Sicherheitslücken den Herstellern zu melden, nachkommt.
Durch die Analysesoftware „Hessendata“ besteht die Gefahr der Erstellung umfangreicher Persönlichkeitsprofile auf Grund unterschiedlicher Datenquellen, was persönlichkeitsrechtlich ebenfalls problematisch wäre. Auch das neue hamburgische Polizeigesetz erlaubt der Polizei, in Zukunft solche Software zur automatisierten Datenanalyse zu benutzen.
Wir freuen uns, dass Sarah Lincoln von der GFF, die die Verfassungsbeschwerde verfasst hat, von den rechtlichen Problemen und dem Verfahren berichten wird!
28. November um 18.15 Uhr im Rechtshaushörssal, Rothembaumchaussee 33
Orga: Fachschaftsrat Rechtswissenschaft