2020 hat der Gesetzgeber den Kinderzuschlag nochmals aufgebessert
Nachdem der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn bereits verbessert wurde, wurde der Zugang aufgrund der Corona-Pandemie noch einmal erleichtert: Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten sondern nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. So werden Familien, die eine Einkommenseinbuße verkraften müssen, schneller leistungsberechtigt.
Wir haben unsere Informationsmaterialien entsprechend aktualisiert. Sie bestehen aus einem vierseitigen Info-Blatt und einer Vorlage für Aushänge am schwarzen Brett – jeweils für die Gruppen „Beschäftigte“ und „Arbeitslose“.
Alle Infos finden sich unter www.dgb.de/Kinderzuschlag
Foto: DGB/Simone M. Neumann