Unter den im dritten Quartal dieses Jahres abgeschobenen 510 Menschen befinden sich auch 89 schulpflichtige Kinder und weitere 27 Minderjährige. Von den Hunderten Kindern, die im vergangenen Jahr aus Hamburg abgeschoben wurden, sind mindestens zwölf in der Stadt geboren.
„Es darf nicht sein, dass behördliches Handeln und die geltenden Asylrechtsgesetze höheren Stellenwert haben, als unsere Kinderrechte und die im Schulgesetz verankerte Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. Wir halten dieses Vorgehen für unhaltbar und fordern den Schulsenator auf, sich im Sinne der ihm anvertrauten Schülerinnen und Schülern gegen ein solches Verhalten einzusetzen“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Um auch dieser Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die GEW Hamburg einen Hamburger Appell "Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche" vorgelegt, in dem wir u.a. eine sichere Aufenthaltsperspektive für alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Bildungsganges fordern. Der Appell ist unter http://www.gew-hamburg.de/mitmachen/aktionen/hamburger-appell-unterschreiben-schule-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche zu finden.
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