Aus dem Aufruf:
„Im Sommer 2019 sind über 13.000 Hamburger:innen mit ihrer Unterschrift für die Volksinitiative „Schuldenbremse streichen!“ eingetreten. Sie verfolgt das Ziel, die Regelungen zur „Schuldenbremse“ wieder aus der Hamburger Verfassung zu streichen. Damit wollen wir aus Hamburg dazu beitragen, dass sie auch aus dem Grundgesetz und den europäischen Verträgen wieder gestrichen wird und dringend nötige, massive Investitionen in mehr Kita-Plätze, sanierte Schulen und Hochschulen, menschenfreundliche Gesundheitsversorgung, allen zugängliche Kultureinrichtungen, flächendeckend kosten günstigen ÖPNV, höhere Löhne, solidarische Mindestsicherungen und Hilfsangebote, bürgerfreundliche öffentliche Dienste, sozialen Wohnungsbau, ausgebaute Infrastruktur, nachhaltige Energie, Abrüstung und die menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten getätigt werden können.
WAS GENAU IST DIE „SCHULDENBREMSE“?
Die sogenannte Schuldenbremse schränkt die Investitionstätigkeit des Staates (Bund, Länder und Kommunen) massiv ein. Sie verbietet ihm, bedarfsorientiert für sinnvolle Ausgaben Kredite aufzunehmen und verpflichtet ihn dazu, jegliche Einnahmen zuallererst in die Tilgung von Altschulden, also die Bedienung der Banken zu stecken. Sie schränkt damit auch demokratische Gestaltungsspielräume empfindlich ein. Ihre volkswirtschaftliche Unsinnigkeit ist wissenschaftlich hinlänglich erwiesen. International wird Deutschland für das Festhalten an dieser zukunftsblinden Politik scharf kritisiert. In Hamburg gilt sie faktisch seit 2013. Seither durften die Budgets sämtlicher öffentlich finanzierter Einrichtungen jährlich um nicht mehr als 0,88 % wachsen – bei Inflation und Tarifsteigerungen von ca. 2,5% eine ständige Verschärfung der Unterfinanzierung – also Personalknappheit, Arbeitsverdichtung und Stress.
WARUM MUSS SIE WEG?
Ein besseres, sozial und kulturell erfreuliches Leben für Alle und entsprechende Investitionen sind längst möglich, denn Geld ist genug da. Der gesellschaftliche Reichtum ist riesig und wächst stetig. Die Schuldenbremse sorgt jedoch dafür, dass er nicht dort landet, wo er Allen nützt, sondern bei wenigen ohnehin schon Superreichen und vor allem bei den Banken. Sie wurde infolge der Finanzkrise 2008 eingeführt und soll allein die Fortsetzung der krisenursächlichen Umverteilung von Unten nach Oben sicherstellen. Es geht mit der Streichung der Schuldenbremse also um einen grundlegenden Richtungswechsel: der Reichtum soll endlich uns allen zugutekommen, die wir ihn tagtäglich mit unserer Arbeit schaffen. Schluss mit der Bescheidenheit und der eingeredeten Alternativlosigkeit. Jede Investition in ein besseres, solidarisches Gemeinwesen kommt Allen zugute, da sie gleichzeitig sogar die wirtschaftliche Entwicklung ankurbelt – hierzulande und international. Die Beendigung der Kürzungsdoktrin ist historisch belegbar auch ein entscheidendes Mittel im Kampf gegen Rechts. Mehr Argumente, Informationen und Hintergründe sind auf unserer Homepage nachzulesen: www.Schuldenbremse-streichen.de
WIE FUNKTIONIERT DER VOLKSENTSCHEID?
Nach der erfolgreichen Volksinitiative müssen nun in der 2. Phase, dem Volksbegehren, innerhalb von 3 Wochen ca. 65.000 Hamburger:innen unterschreiben. Wenn dies gelingt, kann es zum Volksentscheid (3. Phase) kommen, in dem per Wahl 2/3 der Abstimmenden für die Streichung der Schuldenbremse stimmen müssen, damit die Verfassung geändert wird.
WANN?
Der Sammelzeitraum für das offizielle Unterschreiben des Volksbegehrens findet voraussichtlich Ende des Jahres statt. Sobald der genaue Zeitraum feststeht, wird er auf der Homepage prominent zu finden sein.
Drei Wochen vor dem Sammelzeitraum wird die Möglichkeit bestehen, sich online eine Liste auszudrucken, eigenhändig einzeln zu unterzeichnen und sie per Post, quasi als Briefwahlstimme, abzuschicken.
WO?
Im offiziellen Sammelzeitraum wird es feste Sammelstellen in der Stadt verteilt geben, wo man vor Ort unterschreiben kann. Die Orte werden rechtzeitig vor Beginn auf der Homepage in einer Karte verzeichnet sein. Außerdem wird in jedem Bezirksamt Hamburgs die Möglichkeit bestehen, selbst zu unterschreiben. Darüber hinaus werden wir im Zeitraum mit Infotischen in allen Stadtteilen unterwegs sein, damit man auch „mobil“ unterschreiben kann.
WER KANN UNTERSCHREIBEN?
Jede:r kann unterschreiben. Gezählt werden können jedoch leider nur die Unterschriften von in Hamburg wahlberechtigten Personen, also allen, die über 16 Jahre alt und deutscher Staatsangehörigkeit sind und ihre Meldeanschrift seit mindestens 3 Monaten in Hamburg haben.
UNTERSTÜTZEN – MITSAMMELN – AKTIV WERDEN!
Für die 3 Wochen Sammelzeit freuen wir uns über jede tatkräftige Unterstützung. Wer mit uns gemeinsam in dieser Zeit Unterschriften sammeln möchte, kann sich dafür auf einen extra Kontaktverteiler auf unserer Homepage eintragen.
Wer in dem Zeitraum eigenständig unter Freunden, am Arbeitsplatz, in der Kneipe oder sonstwo sammeln will, kann sich die offizielle Unterschriftenliste mit dem Gesetzentwurf auch von der homepage ausdrucken und loslegen. Die Rücklaufadresse ist auf den Listen zu finden. Wer eine feste Sammelstelle bei sich oder im Kiosk um die Ecke einrichten will, oder als Verein, Verband oder Organisation das Volksbegehren offiziell unterstützen will, sollte uns am besten per Mail direkt kontaktieren: kontakt@Schuldenbremse-streichen.de.
Weitere geplante Aktionen, Kampagnenm
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l sowie Hintergrundinformationen, Publikationen, Videos, weitere Erläuterungen sowie eine Spendenmöglichkeit sind stets auf der Homepage zu finden.
Wir freuen uns über alle Mittuenden!
Für eine dauerhafte soziale Wohlentwicklung, für eine menschenwürdige Zukunft, jetzt!“
„Der Hamburger Senat reagiert und zieht vor das Verfassungsgericht
Am Freitag, den 24.04.2020, gab die Hamburgische Senatskanzlei bekannt, gegen den Volksentscheid „Schuldenbremse streichen!“ einen Antrag beim Hamburgischen Verfassungsgericht gestellt zu haben. Der Senat bezweifle die Verfassungsmäßigkeit des Volksentscheids, mit dem die Schuldenbremse aus der Hamburgischen Landesverfassung wieder gestrichen werden soll. Aber nicht der Volksentscheid, sondern die Schuldenbremse ist verfassungswidrig!
Im Sommer 2019 sind über 13.000 Hamburgerinnen und Hamburger in der ersten Stufe des Volksentscheids, der Volksinitiative, mit ihrer Unterschrift eingetreten für ein Ende der Politik mit der Schuldenbremse zugunsten massiver Investitionen in die öffentlichen Bereiche Gesundheit, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Soziales und Arbeit. Nach dem erfolgreichen Zustandekommen wurde die zweite Stufe, das Volksbegehren, angemeldet, bei dem innerhalb von drei Wochen ca. 65.000 Hamburgerinnen und Hamburger unterschreiben müssen. Der geplante Sammelzeitraum im Sommer 2020 verschiebt sich nun durch den Antrag des Hamburgischen Senats, bis das Verfassungsgericht entschieden hat.
Aber: alle Verbesserungen sind erkämpft! In diesem Sinne sind wir auch weiterhin unterwegs. So auch am 1. Mai unter dem Motto: Die Krise lösen wir nur mit einer Ausweitung der Arbeitnehmerrechte und der Streichung der Schuldenbremse. Vor 130 Jahren, am 01. Mai 1890 zum ersten Mal begangen, ist der Erste Mai als internationaler Arbeiterkampftag ein zentraler Bezugspunkt der Arbeiterbewegung weltweit. Am selben Tag vor einem Jahr haben wir außerdem die erste Sammelphase für den Volksentscheid „Schuldenbremse streichen!“, die Volksinitiative, begonnen. Alle Errungenschaften der Arbeiterbewegung sind Ergebnis der solidarischen Kämpfe für eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Dies wollten wir an diesem Tag neu bewusst machen und haben dafür als Volksentscheid „Schuldenbremse streichen!“ eine Kundgebung in der Großen Bergstraße mit 25 Teilnehmenden angemeldet. Es war ein voller Erfolg!“
Weitere Infos unter https://schluss-mit-austeritaet.de/