Fortbildung für haupt- und ehrenamtliche Betreuer*innen, Vormünder*innen und sonstige Unterstützer*innen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) am 27.04.2022 von 18-20 Uhr im Curiohaus (GEW-Raum), Rothenbaumchaussee 13
Referent*innen: Rechtsanwalt Björn Stehn und Conni Gunßer, Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Anmeldung an: info@fluechtingsrat-hamburg.de, Stichwort: Fortbildung UMF 27.4.
Bitte zeitnah anmelden, da es nur 20 Plätze gibt! Es gilt die 3G-Regel.
In den letzten Monaten haben die Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF) auch in Hamburg wieder zugenommen und neben den Erstaufnahme- und Erstversorgungseinrichtungen in der Feuerbergstraße und im Tannenweg wurden weitere Plätze für UMF in der Kathenkoppel geschaffen und eine Einrichtung in der Stargarder Straße wiedereröffnet. Neue Mitarbeiter*innen wurden eingestellt, nach Vormündern wird gesucht und Plätze an Schulen sind wieder nötig. In all diesen Einrichtungen und bei Ehrenamtlichen besteht ein Fortbildungsbedarf, zumal sich auch einige Verfahren und Gesetze geändert haben.
In dieser Fortbildung geht es um das relevante Grundlagenwissen für die Arbeit mit jungen Geflüchteten in der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen des Ausländerrechts.
Die aktuellen Gesetze, Behördenzuständigkeiten und Hamburg-Spezifisches werden in den Blick genommen sowie deren Bedeutung und Folgen für die Alltagspraxis in der Betreuung / Begleitung der jungen Menschen diskutiert.
Aus aktuellem Anlass werden wir auch Informationen geben und austauschen zur Aufnahme von UMF aus der Ukraine.
Anschaulich beschäftigen wir uns mit dem Weg eines jungen geflüchteten Menschen durch den Hamburger Behördendschungel, konkret mit
- dem Ablauf der Erstaufnahme und rechtlichen Möglichkeiten, einer Altersänderung und einer Umverteilung zu widersprechen
- den Rechten und Pflichten eines Vormunds, dem Vorrang von Privatvormundschaften und deren Unterstützung und Schulung z.B. durch den Kinderschutzbund
- dem Asylverfahren: der Anhörung und deren Vorbereitung, dem Recht auf Begleitung und den Auswirkungen von Asylentscheidungen positiver wie negativer Art (was wird geprüft, welche Entscheidungen werden getroffen, mit welchen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen).
- Aufenthaltsrechtlichen Verfahren ohne Asylantrag
- dem Duldungsverfahren und möglichen Wegen zur Aufenthaltserlaubnis nach jahrelanger Duldung
- der Arbeitserlaubnis und dem Arbeitsverbot
- Identitätsklärung für die Ausbildungsduldung
- Möglichkeiten des Familiennachzugs
- Infos über weitere Informations- und Austauschmöglichkeiten (z.B. AK UMF und Flüchtlingsrat Hamburg, Bundesfachverband UMF)