Eine Veranstaltung der DGB SeniorInnen am 25. April 2017
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein weitreichendes Urteil zu Patientenverfügungen und auch Vorsorgevollmachten gefällt. Faktisch erklärt er alle für wirkungslos, die unpräzise
Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten. Dieses Problem trifft nach ärztlicher Erfahrung auf den ganz überwiegenden Teil aller in Deutschland bisher erstellten Verfügungen zu.
Termin: 25.04.2017, 14:00 bis 16:00
Ort: KLUB, Gewerkschaftshaus, Besenbinderhof 62, 20097 Hamburg
Veranstalter: DGB Senioren
Referenten: Notar Dr. Ekkehard Nümann und Holger Wende (GBI)
Anmeldungen bitte mit unten anhängendem Formular.
Anhang | Größe |
---|---|
![]() | 231.55 KB |