Wenn Familien oder junge Menschen Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen, stehen sie komplexen (behördlichen) Strukturen gegenüber, die nicht immer leicht zu durchschauen sind und das in einer besonders verletzlichen Situation, geht es doch um die eigene Familie und den Lebensmittelpunkt. Seit 2021 garantiert daher §9a des SGB VIII das Recht auf ombudschaftliche Beratung und Beschwerde unabhängig vom Jugendamt in eigenen Ombudsstellen. Neben der Einzelfallarbeit ist eine wichtige Funktion von Ombudschaft, Weiterentwicklungspotenziale für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen und, auch auf Basis von Beschwerden, fachpolitische Empfehlungen zu formulieren.
Hamburg hat die gesetzliche Verpflichtung mit der Einrichtung der Ombudsstelle OHA! Verstärker umgesetzt, die seit 2021 unter der Trägerschaft des Verbandes Kinder- und Jugendarbeit Hamburg (VKJHH) arbeitet. Die Beratungstätigkeit wird dabei im Schwerpunkt von ehrenamtlichen Ombudspersonen getragen, eine sozialpädagogische Fachstelle koordiniert und begleitet diese und erarbeitet fachpolitische Impulse. In den vergangenen knapp fünf Jahren hat die Ombudsstelle jährlich einen Zuwachs an Ratsuchenden verzeichnet, im vergangenen Jahr wurden über 300 Anliegen bearbeitet. Diese Zahlen liegen eindrücklich über den ursprünglich kalkulierten Fallzahlen und weisen deutlich darauf hin, dass eine unabhängige Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte junger Menschen und ihrer Familien dringend notwendig sind!
Nun ist vorgesehen, die Ombudsstelle im Zuge einer Ausweitung auf den Bereich Kita vollständig neu auszuschreiben. Eine fachliche Begründung für dieses Vorgehen fehlt. Diese Entwicklung wirft grundsätzlich Fragen auf: Zum einen hätte eine vollständige Neuausschreibung erhebliche Auswirkungen auf gewachsene und etablierte Strukturen: Die für ein Beratungsangebot besonders wichtige Bekanntheit und das erarbeitete Vertrauen wären in Gefahr. Ebenso wie bestehende Arbeitsbeziehungen sowie das über Jahre aufgebaute ehrenamtliche Engagement. Dass für die Einrichtung eines völlig neuen Angebots über die notwendige Erweiterung im Bereich Kita hinaus hohe Kosten entstehen würden, ist vor dem Hintergrund aktueller Sparvorhaben im sozialen Bereich zusätzlich absurd. Zum anderen ist zu befürchten, dass eine solche vollständige Neuausschreibung gerade die fachpolitische Weiterentwicklung zugunsten der Einzelfallberatung depriorisiert.
Ombudschaft kann und soll jedoch nicht nur Einzelpersonen unterstützen. Für die Jugendhilfe wirksam ist sie, wenn sie Lücken im System aufzeigt, Betroffene in die Weiterentwicklung von Kinderund Jugendhilfe einbezieht und somit Veränderungen anstößt, die allen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu Gute kommen.
Eines der Kernprinzipien und Stärken der Kinder- und Jugendhilfe, die breite und vielfältige freie Trägerlandschaft, die in Kooperation mit dem öffentlichen Träger Angebote gestaltet, kann nur mit gegenseitigem Vertrauen und Respekt funktionieren. Eine vollständige Neuausschreibung über die Köpfe bestehender Strukturen hinweg und ohne fachliche Begründung gefährdet dies.
Erste freie Träger haben sich bereits solidarisch gezeigt und erklärt, dass sie sich nicht auf die Neuausschreibung der Ombudsstelle bewerben werden. Diese praktische Solidarität unterstützen wir ausdrücklich und rufen weitere infrage kommenden Träger dazu auf, es ihnen gleichzutun.
Sollte ein solcher Umgang mit gut funktionierenden und stabilen Projekten Schule machen, wäre die Arbeit aller freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg gefährdet.
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