Eigene Sicherheit hat Vorrang:
Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu gefährden. Wenn der Weg zur Arbeit aufgrund von Wetterlagen (Glatteis, Sturm, Schnee) nicht sicher möglich ist, darf das offen kommuniziert werden. Wenn der Weg zur Arbeit unzumutbar ist, kann es gerechtfertigt sein, nicht zur Arbeit zu gehen. Das kann etwa bei Unwetterwarnungen der Fall sein.
Frühzeitig und dokumentiert informieren:
Informiert die Leitung möglichst frühzeitig (telefonisch oder schriftlich), wenn ihr nicht oder verspätet zur Arbeit kommen könnt. Dokumentiert die Kommunikation für den Fall späterer Rückfragen.
Keine Alleinverantwortung für Notbetreuung übernehmen:
Notbetreuung ist eine Aufgabe der Einrichtung bzw. des Trägers. Einzelne Beschäftigte dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, alleine Verantwortung zu übernehmen.
Gewerkschaftliche Beratung in Anspruch nehmen:
Bei Unsicherheiten oder Konflikten: wendet euch an eure Gewerkschaft oder den Rechtsschutz. Lieber einmal zu viel nachfragen als Nachteile in Kauf nehmen.
Mitbestimmungsrechte nutzen:
Betriebsräte müssen bei kurzfristigen Änderungen von Dienstplänen, Arbeitszeiten oder Einsatzorten beteiligt werden.

