Am 1. Oktober haben sich die GEW Hamburg, ver.di Hamburg und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen zum Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote zusammengeschlossen. Ziel des Bündnisses ist es, die geplante Wiedereinführung der sogenannten Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Einstellungen im öffentlichen Dienst zu verhindern.
Anlass ist der vom Hamburger Senat am 21. Oktober 2025 veröffentlichte Gesetzentwurf „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“.
👉 Gesetzentwurf in der Parlamentsdokumentation
👉 Stellungnahme des DGB Hamburg
Der Entwurf sieht vor, dass Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst künftig routinemäßig durch den Verfassungsschutz überprüft werden. Die Regelung soll für nahezu alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei verschiedenen Personalmaßnahmen gelten. Begründet wird dies mit der Stärkung der „Resilienz des Staates“ gegen „Extremisten“ und Verfassungsfeinde.
Warum wir die Regelanfrage ablehnen
Das Bündnis – und mit ihm die GEW Hamburg – befürchtet das Gegenteil dessen, was der Senat behauptet:
- Die Wiedereinführung der Regelanfrage ist der falsche Weg, um demokratiefeindliche Positionen im öffentlichen Dienst zu verhindern.
- Statt auf Demokratieförderung, z.B. durch Aus-, Fort- und Weiterbildungen, starke Mitbestimmungsrechte und echte Gestaltungsmöglichkeiten für junge Menschen, setzt der Senat auf repressive Maßnahmen gegenüber jetzigen und zukünftigen Beschäftigten.
- Der Generalverdacht gegenüber allen Bewerber*innen schafft eine Atmosphäre von Misstrauen und mangelnder Wertschätzung.
- Es ist zu befürchten, dass insbesondere Menschen, die sich gewerkschaftlich oder zivilgesellschaftlich engagieren, in Sorge sind, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten – und sich deshalb gar nicht erst auf Stellen im öffentlichen Dienst bewerben.
Damit knüpft die Regelanfrage an die historischen Erfahrungen mit dem Radikalenerlass und den Berufsverboten der 1970er Jahre an. Diese trafen vor allem politisch und gewerkschaftlich Aktive, die sich kritisch mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinandergesetzt und sich für ein friedliches, demokratisches Zusammenleben eingesetzt haben. Nicht konkrete Straftaten oder Fehlverhalten standen im Fokus, sondern eine tatsächliche oder unterstellte Gesinnung.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf liegt nun bei der Hamburger Bürgerschaft, die über seine endgültige Annahme entscheiden wird.
- Sachverständigenanhörung: 8. Januar 2026
- Senatsanhörung: 5. Februar 2026
- Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes: 1. April 2026
Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, 10.000 Unterschriften für eine Petition zu sammeln – möglichst bevor die Bürgerschaft endgültig entscheidet.
So könnt ihr unterstützen
1. Informationsangebote in euren (Personal-/Betriebs-)Versammlungen
Kolleg*innen aus dem Bündnis kommen gern zu euren Personal- oder Betriebsversammlungen, um über die geplante Regelanfrage und ihre Folgen zu informieren – z.B. mit einem Infotisch oder einem kurzen Redebeitrag.
👉 Wenn ihr das ermöglichen könnt, schreibt eine Mail an: info@gew-hamburg.de
2. Unterschriften in eurer Bildungseinrichtung sammeln
Unterstützt die Petition gegen Berufsverbote 2.0, indem ihr in eurer Schule, Kita, Hochschule oder anderen Bildungseinrichtung Unterschriften sammelt.
- Ausgefüllte Listen per Post oder persönlich an: GEW Hamburg, Rothenbaumchaussee 15, 20148 Hamburg
- Unterschriftenlisten zum Ausdrucken
3. Kommt zur Kundgebung „Nein zu Berufsverboten 2.0“
Mittwoch, 26. November 2025 🕐 13 Uhr und 17 Uhr📍Jungfernstieg, Hamburg 👉 Aufruf zur Kundgebung
Weitere Informationen & Kontakt
Mehr Informationen zum Bündnis, zur Petition und zu geplanten Aktionen findet ihr hier.
📧 Kontakt zum Bündnis
📧 Kontakt GEW Hamburg: info@gew-hamburg.de
Gemeinsam setzen wir ein Zeichen: Kein Generalverdacht gegen Beschäftigte – Nein zu Berufsverboten 2.0!
Bild: Arek Socha / Pixabay

