Bei einer Kundgebung gegen die geplante Einführung der Regelanfrage vom Bündnis gegen Berufsverbote hielt unser Vorsitzender Sven Quiring eine Rede, die wir hier wiedergeben:
Liebe Kolleginnen, liebe Mitstreiterinnen, liebe Hamburgerinnen und Hamburger,
wir sind heute hier, weil es um eine sehr konkrete Frage geht: Wie stärken wir unseren öffentlichen Dienst und wie schützen wir dabei unsere Demokratie, ohne Grundrechte zu beschädigen?
Für uns als Gewerkschafter*innen ist klar: Demokratiefeindliche, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Positionen haben im öffentlichen Dienst keinen Platz. Wer Menschen abwertet oder Grundrechte angreift, kann nicht Teil eines Dienstes sein, der für alle da sein soll.
Aber ebenso klar ist: Das neue Gesetz des Hamburger Senats ist nicht die richtige Antwort. Es stärkt die Demokratie nicht, sondern birgt Risiken, die wir offen benennen müssen.
Am 1. Oktober haben sich deshalb die GEW Hamburg, ver.di Hamburg und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen zum Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote zusammengeschlossen. Wir tun das, weil wir eine gemeinsame Verantwortung sehen, die geplante Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz im öffentlichen Dienst zu verhindern.
Anlass ist der Gesetzentwurf des Senats vom 21. Oktober 2025, das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“. Der Kern darin ist die sogenannte Regelanfrage: Künftig sollen Bewerberinnen bei nahezu allen Einstellungen routinemäßig vom Verfassungsschutz überprüft werden. Beamtinnen, Tarifbeschäftigte und sogar studentische Hilfskräfte, in Schulen, Hochschulen, Verwaltung, Polizei und vielen weiteren Bereichen. Begründet wird das mit der angeblichen Stärkung der „Resilienz des Staates“ gegen Extremismus.
Auf den ersten Blick wirkt das konsequent. Aber wenn wir genauer hinschauen, sehen wir: Dieses Instrument ist ein Rückgriff auf eine Praxis, die Hamburg aus guten Gründen schon einmal beendet hat. Es erinnert stark an den Radikalenerlass der 1970er Jahre. Damals hat man nicht konkrete Gefahren verfolgt, sondern in vielen Fällen politische Nähe oder Engagement verdächtigt. Das hat Existenzen beschädigt und Vertrauen zerstört. Hamburg hat diese Praxis 1979 beendet, weil sie nicht mit Grund- und Freiheitsrechten vereinbar war. Und Carola Veit hat 2022 zurecht gesagt: „Die Regelanfrage war ein schwerer Schlag gegen den Geist unseres Grundgesetzes.“
Was sind die Probleme heute?
Erstens: Die Regelanfrage stellt alle unter Generalverdacht.
Wer sich für den öffentlichen Dienst bewirbt, wird nicht als potenzielle Demokrat*in begrüßt, sondern als potenzieller Verdachtsfall behandelt. Das schafft Misstrauen und Misstrauen ist kein Fundament für einen starken öffentlichen Dienst.
Zweitens: Sie setzt auf Kontrolle statt Demokratieförderung.
Wir brauchen politische Bildung, Aus- und Fortbildung, gute Begleitung in der Praxis und vor allem echte Mitbestimmung, gerade für junge Beschäftigte. Stattdessen setzt der Senat auf ein Verfahren, das abschreckt und verunsichert.
Drittens: Besonders betroffen sein könnten genau die, die wir dringend brauchen: engagierte Menschen.
Junge Kolleg*innen, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen, für Klimagerechtigkeit, für Antirassismus oder in Gewerkschaften aktiv sind. Wenn solche Aktivitäten im Bewerbungsverfahren plötzlich als Risiko gelten, sendet die Stadt ein fatales Signal: Engagement wird zur Gefahr. Das dürfen wir nicht zulassen.
Viertens: Viertens, weil diese Regelanfrage historisch belastet ist.
Sie knüpft an die Erfahrungen mit dem Radikalenerlass und den Berufsverboten der 1970er Jahre an. Damals wurde nicht nach konkreten Straftaten geschaut, sondern nach tatsächlichen oder unterstellten Gesinnungen. Betroffen waren vor allem politisch und gewerkschaftlich Aktive. Hamburg hat diese Praxis 1979 beendet, weil sie den Grund- und Freiheitsrechten widersprach. Dass sie nun in neuer Form zurückkommen soll, ist ein deutlicher Rückschritt.
Das Gesetz bleibt auch praktisch widersprüchlich.
Im Bildungsbereich sollen Lehrkräfte überprüft werden, Beschäftigte in Ganztag oder Schulbegleitung bei freien Trägern aber nicht, obwohl sie genauso nah an Kindern arbeiten. An den Hochschulen trifft es Tutor*innen und studentische Hilfskräfte, die oft nicht einmal als Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten und keine Personalvertretung haben. Kontrolle ja, Mitbestimmung nein, das ist weder fair noch hilfreich.
Liebe Kolleg*innen,
wir haben reale Herausforderungen. Ja, wir müssen Extremismus ernst nehmen. Aber Demokratie verteidigt man nicht mit pauschaler Überwachung.
Wenn es Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst gibt, dann gibt es bereits Instrumente, um dagegen vorzugehen: arbeitsrechtlich, disziplinarrechtlich und strafrechtlich. Diese Mittel sind da. Sie müssen konsequent genutzt werden, gezielt und rechtsstaatlich, nicht per Generalverdacht gegen alle.
Und wir sagen auch: Was Hamburg wirklich braucht, ist ein Gesamtkonzept für einen resilienten öffentlichen Dienst. Ein Konzept, das stärkt statt zu verdächtigen. Dazu gehört:
- Transparente Einstellungsverfahren mit klaren, überprüfbaren Kriterien – nicht geheimdienstliche Vorabchecks.
- Mitbestimmung durch Personalräte und Interessenvertretungen, gerade auch für junge Beschäftigte.
- Politische Bildung in Ausbildung und Fortbildung, die Menschen befähigt, Demokratie zu leben und Extremismus zu erkennen.
- Förderung von Jugendverbänden und Beratungsstellen, die helfen, wenn demokratische Kultur unter Druck gerät.
- Ein gemeinsamer Prozess in den Dienststellen, der deutlich macht: Wir sind nicht nur Verwaltung, wir sind demokratische Orte.
Denn der öffentliche Dienst ist mehr als ein Arbeitgeber. Er ist Garant dafür, dass Grundrechte in dieser Stadt für alle gelten, unabhängig von Herkunft, Namen, Lebensweise oder Weltanschauung.
Der Gesetzentwurf liegt jetzt bei der Hamburgischen Bürgerschaft. Die nächsten Termine sind:
- Sachverständigenanhörung am 8. Januar 2026,
- Senatsanhörung am 5. Februar 2026,
- geplantes Inkrafttreten am 1. April 2026.
Bis dahin werden wir deutlich bleiben. Unser Bündnis will mindestens 10.000 Unterschriften gegen Berufsverbote 2.0 sammeln, möglichst bevor die Bürgerschaft endgültig entscheidet. Das ist ein klares demokratisches Signal aus der Stadtgesellschaft.
Unsere Botschaft ist einfach und eindeutig:
Kein Platz für Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst, aber auch kein Platz für pauschale Geheimdienstprüfungen, Generalverdacht und Einschüchterung.
Demokratie verteidigt man mit Rechtsstaatlichkeit, Bildung, Beteiligung und Vertrauen.
Wir laden alle ein, sich zu beteiligen: in Versammlungen, in Bildungseinrichtungen, in der Petition – und auf der Straße. Denn es geht um mehr als ein Gesetz. Es geht darum, welche Art öffentlicher Dienst und welche Art Demokratie wir in Hamburg wollen.
Vielen Dank.

