Am 14. Februar 2026 haben sich die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder geeinigt. Direkt danach hat der DGB den Hamburger Senat aufgefordert, dieses Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.
Für uns ist klar: Was für die Tarifbeschäftigten vereinbart wurde, muss auch für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen gelten.
Das bedeutet konkret eine Erhöhung der Bezüge












