Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
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Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Die Personalversammlung ist die Gelegenheit, alle Belange der Dienststelle und der Beschäftigten zu besprechen. Sie wird vom Personalrat einberufen und geleitet. Ziel des Seminars ist die Vorbereitung und die Durchführung einer Personalversammlung zu organisieren und so durchzuführen, dass der Personalrat im Sinne der Beschäftigten Ergebnisse erzielt. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen und die Anlässe für die Durchführung einer Personalversammlung thematisiert.
Dieses Seminar soll die Grundlagen des Datenschutzes klären und die personalrechtlichen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen beleuchten. Dem Wunsch nach den Möglichkeiten der Schönen Neuen Datenwelt stehen Rechte und Pflichten der Beschäftigten gegenüber. Allzu leicht kann die Bereitschaft, die Arbeit in der Schule effektiver zu gestalten rechtliche Probleme mit sich bringen. Die Personalräte sollen keine Spaßbremsen sondern Wächter über die Rechte und Verantwortlichkeiten der Beschäftigten sein.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Aufgrund vielfacher Anregungen soll sich das Seminar mit zwei Schwerpunkten befassen, nämlich der Wahrnehmung der schulischen Personalratsaufgaben Überwachung von Rechtsvorschriften und Vereinbarungen sowie Entgegennahme von Beschwerden und der Möglichkeit, über Initiativanträge an der Gestaltung des Dienstbetriebes mitzuwirken.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Allgemeine Aufgaben des Schul-PR, Informationsrecht des Schul-PR, Fortbildungsmöglichkeiten des Schul-PR, Informationsarbeit und Sachverständige, Geschäftsführung des Schul-PR, Überblick über die Mitbestimmungsinhalte und –verfahren nach dem HambPersVG, Aufgabe und Wirkung von Dienstvereinbarungen, Strukturen, die die Arbeit der Schulpersonalräte beeinflussen, u. a. die Struktur der BSB, Verhältnis der Schulleitungen zur BSB, Rechte und Pflichten der Schulleitung ggü.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.