Die Aufgaben der Personalräte im Zusammenhang mit der Eingruppierung, der Stufenzuordnung und der Arbeitszeit haben in letzter Zeit massiv zugenommen. Stichworte sind die Eingruppierungstarifverträge im Sozial- und Erziehungsdienst und für Lehrkräfte (LEGO) und die Arbeitszeit im Ganztagsbereich und der Inklusion (PTF).
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Im Sozialgesetzbuch IX § 167 (2) ist die Verpflichtung zur Durchführung von BEM normiert.
In diesem Seminar wird die personalrätliche Beteiligung am BEM vermittelt. Dafür wird geklärt, was genau der Gesetzgeber zur Realisierung eines BEM´s verlangt. Wir erörtern, wie BEM in der FHH und der BSB bzw. den einzelnen Schulen umgesetzt wird. Wir erarbeiten, auf welche Art und Weise der Schulpersonalrat im Rahmen einzelner BEMs beteiligt ist (allgemeine Aufgaben, Mitbestimmung und sonstige Mitwirkung).
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Beurteilungen haben in den Kollegien eine große Bedeutung, egal ob es um die Regelbeurteilung oder die Anlassbeurteilung geht. Die Kolleg_innen haben Fragen, Beschwerden oder sind verunsichert und wollen mit den Schulpersonalräten darüber in Kontakt treten. Personalräte nehmen bei den schulischen Beurteilungen eine wichtige Rolle als Kontrollinstanz wahr.
Insbesondere psychische Belastungen erleben alle Tätigkeitsgruppen an der Schule:
Egal welcher Beruf: Schulsekretäre, Erzieher, Sozialpädagogen, Lehrkräfte, Beratungslehrer, Abteilungsleitungen etc.
Egal welche Symptome (Stress, Unwohlsein, Grübelei, Erschöpfung u. v. m.).
Welche Aufgaben hat der Personalrat im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Informations- und Beratungsrechte aber auch Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von gesundheitlichen Gefahren.
In diesem Seminar wird ein Überblick zu Rechten und Pflichten von Beamten und Beamtinnen gegeben. Dabei werden die amtsangemessene Verwendung wie auch die Fürsorge des Dienstherrn und daraus resultierende Rechte wie Mutterschutz, Elternzeit etc. behandelt. Zudem werden beamtenrechtliche Laufbahn, Besoldung und Pension vom Grundsatz erläutert. Aber auch die Abordnung oder Umsetzung an andere Schulen oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand werden aus Perspektive der Einflussmöglichkeiten der Personalräte erarbeitet.
Dieses Seminar soll die Grundlagen des Datenschutzes klären und die personalrechtlichen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen beleuchten. Dem Wunsch nach den Möglichkeiten der Schönen Neuen Datenwelt stehen Rechte und Pflichten der Beschäftigten gegenüber. Allzu leicht kann die Bereitschaft, die Arbeit in der Schule effektiver zu gestalten rechtliche Probleme mit sich bringen. Die Personalräte sollen keine Spaßbremsen sondern Wächter über die Rechte und Verantwortlichkeiten der Beschäftigten sein.
Zum Verhältnis von Personalvertretungsgesetz und Schulgesetz
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Aufgrund vielfacher Anregungen soll sich das Seminar mit zwei Schwerpunkten befassen, nämlich der Wahrnehmung der schulischen Personalratsaufgaben Überwachung von Rechtsvorschriften und Vereinbarungen sowie Entgegennahme von Beschwerden und der Möglichkeit, über Initiativanträge an der Gestaltung des Dienstbetriebes mitzuwirken.
Personalräte sollen im Rahmen von Allzuständigkeit und Mitbestimmung/Mitwirkung in allen Angelegenheiten der Dienststelle beteiligt werden. Außerdem sollen Personalräte und Dienststellenleitung partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
In diesem Zusammenhang haben die monatlichen Besprechungen für Informationseinholung, Diskussion und auch die Verhandlung von Durchführungsvarianten eine enorme Bedeutung.
