Das Seminar richtet sich vorrangig an alle Personalratsmitglieder der Beruflichen Schulen, die demnächst die Aufgaben eines Wahlvorstandes wahrnehmen werden. Dies betrifft alle Beruflichen Schulen bei denen durch Zusammenlegung von Schulen ein neuer Personalrat gewählt werden muss. Das Seminar wendet sich besonders an die Personalratsmitglieder der Schulen, die 2016 fusionieren werden. Das Seminar steht aber auch anderen Wahlvorstandsmitgliedern von Schulen offen, in denen in absehbarer Zeit ein neuer Personalrat gewählt werden muss.
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Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Schulen II
Personalräte haben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine große Bedeutung:
Die Einforderung von aktuellen Gefährdungsbeurteilungen, Erarbeitung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes, aber auch die Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gehört in diesem Zusammenhang zu den vielfältigen Aufgaben der Personalräte.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
In den Mitbestimmungskatalogen der Paragrafen 87 und 88 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes gibt es insgesamt 53 Mitbestimmungstatbestände. Darunter gibt es etliche, die an Schulen keine Rolle spielen, andere wie Einstellung oder Eingruppierung, Arbeitszeit oder Umsetzung sind Maßnahmen, mit denen Personalräte oft befasst sind.
Die Aufgaben der Personalräte im Zusammenhang mit der Eingruppierung, der Stufenzuordnung und der Arbeitszeit haben in letzter Zeit massiv zugenommen. Stichworte sind der Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte (LEGO) oder die Arbeitszeit im Ganztagsbereich und der Inklusion.
Das Seminar richtet sich an Arbeitnehmervertreter im Personalrat unabhängig von ihrer beruflichen Position. Wegen der Neuerungen im Jahr 2015 besteht ein Schulungsanspruch auch für Personalratsmitglieder, die eine entsprechende Schulung vor 2015 gemacht haben.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Personalräte sollen im Rahmen von Allzuständigkeit und Mitbestimmung/Mitwirkung in allen Angelegenheiten der Dienststelle beteiligt werden. Außerdem sollen Personalräte und Dienststellenleitung partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Seminaren „Einführung in die Personalratsarbeit I“ haben wir uns entschlossen, ein zweitägiges Vertiefungsseminar anzubieten. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben vielen Wünschen nach Spezialseminaren haben sich drei Themen für diese Vertiefungsseminare herauskristallisiert. Sie werden in diesem Seminar behandelt.
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an Schulen I
Personalräte haben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine große Bedeutung: Begleitung von Baumaßnahmen, Beteiligung bei der Realisation des Arbeitsschutzes vor Ort etc.
Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen zu Akteuren und Gremien des Arbeitsschutzes (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Arbeitsschutzausschuss) sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalräte (Arbeitsplatzgestaltung, Initiativen etc.).
Grundlagen des Beamtenrechtes und Aufgaben des Personalrates