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Beurteilungen haben in den Kollegien eine große Bedeutung, egal ob es um die Regelbeurteilung oder die Anlassbeurteilung geht. Die Kolleg_innen haben Fragen, Beschwerden oder sind verunsichert und wollen mit den Schulpersonalräten darüber in Kontakt treten. Personalräte nehmen bei den schulischen Beurteilungen eine wichtige Rolle als Kontrollinstanz wahr.
Personalräte haben ein Mitbestimmungsrecht (gem. § 88 Abs. 1 Nr. 15 PersVG) bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand. Deshalb bieten wir ein Seminar für Personalräte an und wollen folgende Themen behandeln:
- Voraussetzungen zur Pensionierung
- Berechnung der Pension anhand von Beispielen
- Grundlagen der Hinterbliebenenversorgung
- Beratungsbespiele aus der Praxis der GEW
- Handhabung des Versorgungsrechners der Behörde
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I“ auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?
Insbesondere psychische Belastungen erleben alle Tätigkeitsgruppen an der Schule:
Egal welcher Beruf: Schulsekretäre, Erzieher, Sozialpädagogen, Lehrkräfte, Beratungslehrer, Abteilungsleitungen etc.
Egal welche Symptome (Stress, Unwohlsein, Grübelei, Erschöpfung u. v. m.).
Welche Aufgaben hat der Personalrat im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Informations- und Beratungsrechte aber auch Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von gesundheitlichen Gefahren.
Das Seminar baut auf dem Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit I“ auf und greift Fragen der Personalratsarbeit vor Ort auf.
Deshalb behandelt dieses Seminar konkrete Probleme und Konflikte, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars in der täglichen Personalratsarbeit begegnen und von ihnen ins Seminar „mitgebracht“ werden sollen.
Daneben wird beispielhaft das Führen eines monatlichen Dienststellengesprächs durchgespielt.
Keine Angst vor einem „Nein“ zu einer Mitbestimmungsvorlage:
Die Aufgaben der Personalräte im Zusammenhang mit der Eingruppierung, der Stufenzuordnung und der Arbeitszeit haben in letzter Zeit massiv zugenommen. Stichworte sind die Eingruppierungstarifverträge im Sozial- und Erziehungsdienst und für Lehrkräfte (LEGO) und die Arbeitszeit im Ganztagsbereich und der Inklusion (PTF).
Die Gefährdungsbeurteilung ist Voraussetzung, um Arbeitsschutz und Gesundheit der Beschäftigten verbessern zu können. Daher verpflichten das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften die Schulleitungen dazu, die jeweiligen Gefährdungen am Arbeitsplatz Schule zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Dieses Seminar geleitet beispielhaft von der Theorie in die Praxis:
