Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Fortbildungen für Personalräte 2014
Die Durchführung von Dienststellenleitungsgesprächen gehört zu einer Standardaufgabe von Schulpersonalräten. Gerade konfliktreiche Themen sind dabei manchmal nicht einfach zu besprechen.
Dieser Seminartag vermittelt Techniken der Gesprächsführung für unterschiedliche Situationen, die in einem Videotraining anhand von Themen aus der Praxis ausprobiert werden.
Seminarinhalte:
- Gesprächsführungstechniken
- Videotraining
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Personalräte sind angesichts der sich ausweitenden Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse an Schulen verstärkt mit Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts und des TV – L befasst.
Zum einen ergibt sich das aus der Überwachungsaufgabe aus § 78, zum anderen spielen TV-L Kenntnisse bei Einstellungen sowohl bei Lehrkräften wie auch bei sozialpädagogischem, therapeutischen und nicht – pädagogischem Personal eine Rolle. Schwerpunkte des Seminars sind