Fortbildungen für Personalräte Mai 2021
In diesem Seminar wird ein Überblick zu Rechten und Pflichten von Beamten und Beamtinnen gegeben. Dabei werden die amtsangemessene Verwendung wie auch die Fürsorge des Dienstherrn und daraus resultierende Rechte wie Mutterschutz, Elternzeit etc. behandelt. Zudem werden beamtenrechtliche Laufbahn, Besoldung und Pension vom Grundsatz erläutert. Aber auch die Abordnung oder Umsetzung an andere Schulen oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand werden aus Perspektive der Einflussmöglichkeiten der Personalräte erarbeitet.
Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
Personalräte sollen im Rahmen von Allzuständigkeit und Mitbestimmung/Mitwirkung in allen Angelegenheiten der Dienststelle beteiligt werden. Außerdem sollen Personalräte und Dienststellenleitung partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Dieses Seminar soll die Grundlagen des Datenschutzes klären und die personalrechtlichen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen beleuchten. Dem Wunsch nach den Möglichkeiten der Schönen Neuen Datenwelt stehen Rechte und Pflichten der Beschäftigten gegenüber. Allzu leicht kann die Bereitschaft, die Arbeit in der Schule effektiver zu gestalten rechtliche Probleme mit sich bringen. Die Personalräte sollen keine Spaßbremsen sondern Wächter über die Rechte und Verantwortlichkeiten der Beschäftigten sein.
Zum Verhältnis von Personalvertretungsgesetz und Schulgesetz
In fast allen Personalratsschulungen taucht irgendwann die Frage auf, ob ein Thema, ein Konflikt, eine Aufgabe vom Personalrat zu bearbeiten ist oder ob dafür nicht die Lehrerkonferenz oder die Schulkonferenz zuständig ist.
Auch umgekehrt stellt sich die Frage. Muss ein Beschluss der Lehrerkonferenz dem Personalrat vorgelegt werden, wenn es sich um einen Tatbestand handelt, der der Mitbestimmung unterliegt, z. B. bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungen?
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.