Im Personalvertretungsgesetz gibt es Mitbestimmungsrechte der Personalräte, die nicht zum Alltagsgeschäft gehören, doch immer dann, wenn sie auftauchen, den Personalrat vor schwierige und wichtige Aufgaben stellen. Es handelt sich dabei um folgende Fälle:
- Entlassung von Beamten auf Probe
- Ordentliche Kündigung von Arbeitnehmern
- Pensionieren oder Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen
- Hinausschieben des Ruhestandes und Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze
In all diesen Fällen legt die Schulbehörde dem Personalrat den Fall zur Mitbestimmung vor (manchmal nur, wenn die/der Betroffene es beantragt). In einigen Fällen, z. B. bei der Weiterbeschäftigung, kommen auch noch Themen wie Eingruppierung und Stufenzuordnung hinzu.
Für die Betroffenen haben diese Maßnahmen zum Teil existentielle Bedeutung. Um so wichtiger ist es für die Personalräte zu wissen, wie sie sich in diesen Fällen verhalten können.