Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeitverordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem Personalrat abgestimmt werden.
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Der Arbeitsalltag im sozialen und pädagogischen Bereich bringt mit seinen Anforderungen oft eine hohe körperliche und psychische Belastung mit sich, die sich auch in Krankheiten manifestieren kann. In diesem Seminar lernen wir durch Körper-, Atem-, Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen, Yoga und Achtsamkeit als Kraftquelle für unseren Arbeitsalltag zu nutzen, um Belastungen besser zu begegnen, unsere Leistungsfähigkeit zu erhalten und sich insgesamt gesünder zu fühlen.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.
Schulentwicklung, Arbeitszeitverlängerung und Arbeitsverdichtungen sind einige der Probleme, die Kolleg*innen in Schulen und Kitas zu schaffen machen. In diesem Seminar besteht die Möglichkeit, über diese Entwicklungen zu sprechen und kollektive Gestaltungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dieses Seminar bietet so konkrete Hilfen, um die Belastungen des Arbeitsalltags abzubauen und Kraft zu tanken für den weiteren Berufsweg.
Nach den Einführungsseminaren I und II bieten wir nun das Seminar „Einführung in die Personalratsarbeit III“ an.
Aufgrund vielfacher Anregungen soll sich das Seminar mit zwei Schwerpunkten befassen, nämlich der Wahrnehmung der schulischen Personalratsaufgaben Überwachung von Rechtsvorschriften und Vereinbarungen sowie Entgegennahme von Beschwerden und der Möglichkeit, über Initiativanträge an der Gestaltung des Dienstbetriebes mitzuwirken.
Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder, die bereits über Erfahrungen in der Personalratsarbeit verfügen. Wenn möglich, sollen im Seminar Vorhaben und Fälle aus den Personalräten besprochen werden. Dies können Verfahren von Schlichtung und Einigung, geplante Nichtzustimmung zu Maßnahmen der Schulleitung oder eigene Vorhaben der Personalräte sein. Es soll auch darum gehen Lösungen zu finden, wenn Personalräte und Schulleitungen keine Wege zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden.