Zum 1. Juli 2014 wurde das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.