Personalräte sind angesichts der sich ausweitenden Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse an Schulen verstärkt mit Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts und des TV – L befasst.
Zum einen ergibt sich das aus der Überwachungsaufgabe aus § 78, zum anderen spielen TV-L Kenntnisse bei Einstellungen sowohl bei Lehrkräften wie auch bei sozialpädagogischem, therapeutischen und nicht – pädagogischem Personal eine Rolle. Schwerpunkte des Seminars sind
- Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten, Befristung
- Eingruppierungsvorschriften für sozialpädagogische Fachkräfte und nicht – pädagogisches Personal
- Eingruppierungsvorschriften für Lehrkräfte
- Stufenzuordnung und Anrechnung von beruflichen Erfahrungen