Mitbestimmung bei Zurruhesetzung und neues Versorgungsrecht

Termin:
Mittwoch, 23. Mai 2012 - 9:00 bis 16:00
Ausreichend Plätze frei

Bei einer Pensionierung (Zurruhesetzung) aus gesundheitlichen Gründen, bei Versetzung in Teildienstfähigkeit ist der Personalrat zu beteiligen, wenn die Zurruhesetzung gegen den Willen der Beamtin/des Beamten erfolgt und sie/er die Mitbestimmung des Personalrats beantragt hat. Voraussetzung für das personalrätliche Handeln sind einerseits Kenntnisse der beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie der versorgungsrechtlichen Folgen einer Pensionierung. An praktischen Beispielen wird geübt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Nicht- Zustimmung des PR’s das Kriterium der Beachtlichkeit erfüllt.

Mit dem neuen Hamburgischen Beamtengesetz werden die Altersgrenzen angehoben und die Verfahren bei der Zurruhesetzung verändert. Die neuen Bestimmungen in Verbindung mit dem neuen Versorgungsrecht (Versorgungsabschläge) sind ebenfalls Themen des Seminars.

Leitung: 
Kostenanteil: 
100,00 € zzgl. 19 % MwSt.