Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktions-zeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muß mit dem PR abgestimmt werden. Diese Aufgaben des PR’s sind Gegenstand der Schulung.
In dem Seminar werden die Verordnungen und Dienstvereinbarungen, die die Lehrerarbeitszeit betreffen, in ihren Zusammenhängen dargestellt und untersucht, welche Aufgaben dem PR in diesem Zusammenhang zukommen. (Lehrerarbeitszeitverordnung (AZM), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - ArbzVO ), DV Teilzeit, DV Stundenkonto, Rahmenvereinbarung), Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV). Arbeit auf der Grundlage von VOrM (Vertretungs- und Organisationsmittel).
Es wird geklärt, auf welcher Grundlage Lehrerarbeitszeit an die Schulen kommt, der Aufbau und die Grundlagen der Wochenstundenbilanz werden dargestellt und nachvollzogen.