Der schulische Personalrat ist bei Versetzungen, Neueinstellungen und bei befristeten Arbeitsverträgen in der Mitbestimmung. Um nachzuvollziehen, ob diese Personalmaßnahmen notwendig sind, hat er das Recht sich die Bilanz der Wochenarbeitszeit (KSP) vorlegen zu lassen. Er muss die Grundlagen der Lehrerarbeitszeit-verordnung kennen und er hat das Recht die Funktionszeiten vorgelegt zu bekommen, dazu muss er die Berechnung der F-Zeiten nachvollziehen können. Die Führung von schulischen Arbeitszeitkonten muss mit dem PR abgestimmt werden. Diese Aufgaben des PRs sind Gegenstand der Schulung.
In der Schulung werden die Verordnungen und die Dienstvereinbarungen, die die Lehrerarbeitszeit betreffen, in ihren Zusammenhängen dargestellt und untersucht, welche Aufgaben dem PR in diesem Zusammenhang zukommen. (Lehrerarbeitszeitverordnung (AZM), DV Teilzeit, DV Stundenkonto)
Es wird geklärt, auf welcher Grundlage Lehrerarbeitszeit an die Schulen kommt, der Aufbau und die Grundlagen der Wochenstundenbilanz werden dargestellt und nachvollzogen.