Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Seminare 2014
Schulentwicklung, Arbeitszeitverlängerung und Arbeits-verdichtungen sind einige der Probleme, die insbesondere älteren Kolleg_innen in Schulen und Kitas zu schaffen machen. In diesem Seminar besteht die Möglichkeit, über diese Entwicklungen zu sprechen und kollektive Gestal-tungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dieses Seminar bietet so konkrete Hilfen, die Belastungen des Arbeitsalltags abzubauen und Kraft zu tanken für den weiteren Berufsweg.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Rückkauf der Energienetze, Flüchtlinge und Hamburg, fairer Handel, Klimawandel – das waren und sind aktuelle Themen in Hamburg. Auch an Schulen? Wie können Schüler_innen nachhaltiges Denken und Handeln und globale Zusammenhänge vermittelt werden? Manchmal scheint es, dass von den hohen politischen Ansprüchen und Zielen der 1960-70 er Jahre nur noch die Mülltrennung übrig geblieben ist.
Ungeklärte Konflikte haben hohe Kosten; geklärte Konflikte bringen zahlreiche Vorteile. Dennoch gehen wir Konflikten oft aus dem Weg - sie sind unangenehm und lösen Ängste aus. In diesem Workshop lernen wir die verschiedenen Schritte einer konstruktiven Konfliktklärung kennen und probieren sie praktisch aus.
Dieses Seminar ist für alle Kolleg_innen, bei denen der berufliche Ausstieg bzw. der Übergang in Ruhestand / die Rente mehr und mehr in Sichtweite kommt. Während manchen körperliche Einschränkungen bewusst werden, blühen Andere „Silver Ager“ vollkommen auf.
Gemeinsam werden wir uns in diesem Seminar an den beruflichen Ausstieg herantasten, aber auch die letzte Berufsphase betrachten: „Was darf so bleiben?“, „Was will ich nicht mehr?“ und „Wo geht vielleicht noch etwas völlig Neues?“
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Zum 1. Juli 2014 wird das Personalvertretungsgesetz novelliert. Mit dieser Änderung Werden die Rechte der Personalräte und der Beschäftigten erweitert. In Absprache mit dem Personalamt werden dazu in allen Behörden Schulungen durchgeführt. Diese speziellen "Novellierungsschulungen" richten sich an Personalratsmitglieder, die bereits Einführungsschulumgen absolviert haben und über Kenntnisse des Personalvertretungsgesetz verfügen. Die Kosten werden von der BSB übernommen.
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen.
Personalräte sind angesichts der sich ausweitenden Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse an Schulen verstärkt mit Fragen der Anwendung des Arbeitsrechts und des TV – L befasst.
Zum einen ergibt sich das aus der Überwachungsaufgabe aus § 78, zum anderen spielen TV-L Kenntnisse bei Einstellungen sowohl bei Lehrkräften wie auch bei sozialpädagogischem, therapeutischen und nicht – pädagogischem Personal eine Rolle. Schwerpunkte des Seminars sind