In zunehmendem Maße beschäftigt die Schulbehörde Arbeitnehmerinnen in befristeten Arbeitsverhältnissen. In der Regel wird dabei von Lehraufträgen gesprochen, aber auch von Honorarkräften oder Unterrichtsaufträgen.
Dabei werden oft Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die über keine klassische Lehrerausbildung verfügen. Deshalb kommt es immer wieder zu Eingruppierungsproblemen und Meinungsverschieden-heiten bei der Einstufung.