Newsletter der GEW Hamburg 24.4.2020

Geschrieben von: 

Liebe Kolleg*innen,

anbei unser Newsletter mit den neuesten Entwicklungen zum Coronavirus und den Auswirkungen auf die Bildungseinrichtungen und dort Beschäftigten.

Unter https://www.gew-hamburg.de/themen/arbeitsbedingungen/fragen-und-antworten informieren und geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen – wie immer frisch aktualisiert.

Alle Infos zum Tag der Arbeit am 1. Mai findet ihr unter https://hamburg.dgb.de/1-mai-2020. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Unten findet ihr eine Info an Lehrkräfte, die Religion unterrichten, verbunden mit der Einladung, die aktuellen Herausforderungen im Fach zu diskutieren und ggf. Forderungen zu entwickeln.

Die GEW Geschäftsstelle ist für den Publikumsverkehr geschlossen, aber wir sind erreichbar:

Die Geschäftsstelle ist telefonisch zu erreichen  unter 040 – 41 46 33 – 0 (Mo-Do 10 – 16, Fr 10 – 14) und per Mail: info@gew-hamburg.de.

Die Rechtsberatung ist – für GEW Hamburg Mitglieder – telefonisch zu erreichen unter der Durchwahl -18 (Di-Do 13:00 – 14:30) und per Mail: rechtsberatung@gew-hamburg.de.

Der Hamburger Gewerkschaftstag (13.5.20) wird leider verschoben. Derzeit sind uns alle Veranstaltungen per Allgemeinverfügung des Senats bis mindestens 30.4.20 verboten. Was danach erlaubt ist, steht noch nicht fest.

Wir planen einen neuen Termin für den Gewerkschaftstag nach den Herbstferien, aber noch in 2020. Alle Antragsfristen (6 Wochen vor den Gewerkschaftstag für satzungsändernde Anträge, 4 Wochen für normale Anträge) werden neu gestellt, wenn der genaue Termin feststeht. Parallel überprüfen wir Möglichkeiten, den Gewerkschaftstag digital durchzuführen.

Schließlich findet ihr unten einen Aufruf unserer hlz, aufzuschreiben, wie ihr die Krise erlebt, um es (auf Wunsch auch anonym) in der kommenden Ausgabe zu veröffentlichen.

Viele Grüße und Gesundheit,

GEW Hamburg

Aktuelle Beiträge

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Religionsunterricht ist ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen, seine Gestaltung erfolgt in Absprache mit den Religionsgemeinschaften, so heißt es in Artikel 7 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit Bekräftigung des Landesschulbeirats wurden die Ziele des „Gesprächskreis Interreligiöser Religionsunterricht in Hamburg“, formuliert am 12. November 1998 des „Religionsunterrichts für alle" umgesetzt. Wie schön!

Jetzt sollen aber alle Menschen, die Religion unterrichten, eine Vokation oder Missio ihrer Glaubensgemeinschaft haben. Was ist mit denen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören? Dürfen die dann nicht mehr unterrichten? Derzeit: Ja! Selbst wenn eine Person Religion an der Uni Hamburg im Lernbereich studiert hat und somit eine erheblich höhere didaktische Kompetenz des Faches besitzt als eine anderen Person, die einfach nur evangelisch ist und ein halbtägiges Seminar besucht hat, dürfen Schulleitungen zukünftig die kompetentere Person nicht mehr im Religionsunterricht einsetzen. Das ist doch kein gutes Ressourcenmanagement!

Ich suche Menschen, die von dieser Situation betroffen sind. Möchtest du Religion unterrichten und darfst ab nächstem Jahr nicht mehr? Oder kennst du eine Person, der es so geht? Dann melde dich bitte und lass uns gemeinsam etwas tun!

Liebe Grüße,

Nicole Haase, Nicole.Haase.Hamburg@gmx.de