Newsletter der GEW Hamburg 24.4.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Religionsunterricht ist ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen, seine Gestaltung erfolgt in Absprache mit den Religionsgemeinschaften, so heißt es in Artikel 7 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit Bekräftigung des Landesschulbeirats wurden die Ziele des „Gesprächskreis Interreligiöser Religionsunterricht in Hamburg“, formuliert am 12. November 1998 des „Religionsunterrichts für alle" umgesetzt. Wie schön!
Jetzt sollen aber alle Menschen, die Religion unterrichten, eine Vokation oder Missio ihrer Glaubensgemeinschaft haben. Was ist mit denen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören? Dürfen die dann nicht mehr unterrichten? Derzeit: Ja! Selbst wenn eine Person Religion an der Uni Hamburg im Lernbereich studiert hat und somit eine erheblich höhere didaktische Kompetenz des Faches besitzt als eine anderen Person, die einfach nur evangelisch ist und ein halbtägiges Seminar besucht hat, dürfen Schulleitungen zukünftig die kompetentere Person nicht mehr im Religionsunterricht einsetzen. Das ist doch kein gutes Ressourcenmanagement!
Ich suche Menschen, die von dieser Situation betroffen sind. Möchtest du Religion unterrichten und darfst ab nächstem Jahr nicht mehr? Oder kennst du eine Person, der es so geht? Dann melde dich bitte und lass uns gemeinsam etwas tun!
Liebe Grüße,
Nicole Haase, Nicole.Haase.Hamburg@gmx.de