Newsletter der GEW Hamburg 20.3.2020

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Liebe Kolleg*innen,

anbei ein Newsletter, auch diesmal mit den neuesten Entwicklungen zum Coronavirus und den Auswirkungen auf die Bildungseinrichtungen und dort Beschäftigten.

Bitte beachtet:

Unter https://www.gew-hamburg.de/themen/arbeitsbedingungen/fragen-und-antworten informieren und geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen - sortiert nach den Bildungsbereichen, aber auch der Beschäftigungsart (unter: Allgemeine Fragen und Antworten), und aktualisieren kontinuierlich. Ein Schwerpunkt ist das Thema Betriebs- und Personalratsarbeit. Hier finden sich auch die staatlichen Informationen zu den Bildungsbereichen.

Derzeit erreicht uns eine Fülle von Fragen zu Corona. Wir werden es möglicherweise nicht schaffen, diese Fragen alle sofort und individuell zu beantworten, daher greift bitte zuerst auf unsere FAQ zurück. Wir werden alle eingehenden Fragen bündeln, alle paar Tage einen Newsletter heraus geben, sowie unsere FAQ dauerhaft aktualisieren.

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Hamburger Senats vom 15.3.20 sagen wir hiermit alle Veranstaltungen, Seminare, Gruppentreffen und Gremien der GEW Hamburg ab. Dies gilt zunächst bis zum 30.4.20.

Die GEW Geschäftsstelle bleibt weiterhin geöffnet, wir bitten aber, davon abzusehen, uns persönlich aufzusuchen. Wir sind telefonisch (040-414633-0 oder per Mail info@gew-hamburg.de weiterhin erreichbar zu den Zeiten: Mo-Do 10 – 16 Uhr, Fr 10 – 14 Uhr.

Aktuelle Infos des Hamburger Senats finden sich unter www.hamburg.de/coronavirus.

Viele Grüße und Gesundheit,

GEW Hamburg

Aktuelle Beiträge

Staatlich finanzierte Weiterbildung vor dem Kollaps

Die Aussetzung der Kurse an der Volkshochschule bis zum 30.04.20 und bei allen anderen Trägern mit noch unklaren Fristen ist ganz sicher im Interesse der Gesundheit der Teilnehmenden, der Lehrkräfte und der Allgemeinheit richtig und angemessen.

Das Infektionsschutzgesetz entschädigt Selbständige nur für Einkommensverluste, wenn für sie persönlich eine Quarantäne oder Isolation angeordnet wurde, nicht aber für den Fall, dass sie ihr Einkommen durch eine Schließung aufgrund einer Pandemie verlieren. Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbständige ebenfalls nicht.