Studie zum Thema "Unterrichtsbezogene Zusammenhangstätigkeiten bei der Durchführung von Berufssprachkursen“ erschienen

16. August 2022 Von: Dirk Mescher Gruppenbeitrag
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Im Auftrag der GEW Hamburg der GEW Hamburg hat Detlef Zunker eine wissenschaftliche Studie zm Thema "Unterrichtsbezogene Zusammenhangstätigkeiten bei der Durchführung von Berufssprachkursen“ fertig gestellt.

Hintergrund der Studie ist die überwiegend prekäre Beschäftigung im Bereich der staatlich verantworteten, aber meist privatwirtschaftlich durchgeführten Kurse der Arbeitsmarktdienst-leistungen nach SGB II/SGB III sowie der Sprach- und Integrationskurse. Ein wesentlicher Sektor innerhalb dieses Kurs- und Angebotssystems sind Berufssprachkurse (BSK), die sich der wichtigen Arbeit der Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt widmen.

Seit Jahren wird von den zuständigen Gewerkschaften ver.di und GEW gefordert, dass die Beschäftigten in diesem Bereich tariflich entlohnt werden, und deutlich gemacht, dass nur mit einer Obergrenze von 25 UE pro Woche bei einer Vollzeitstelle die Qualität der Ergebnisse, die die Teilnehmenden erzielen, und die Arbeitsbedingungen für die Kursleitenden verbessert werden können. In den Betrieben unterrichten derzeit viele abhängig beschäftigte Kursleitende häufig 40, teilweise sogar mehr, UE pro Vollzeitstelle. Dies wird von den zuständigen Ministerien zwar kritisch gesehen, aber eine nachhaltige Verbesserung dieser Strukturen wird bisher mit Begründungen wie „stark standardisierte Lernformate“ nicht in Aussicht gestellt.

Hier entsteht jetzt Bewegung. Im April 2021 hat sich auf Einladung des BMAS unter Beteiligung der GEW ein „Expertengremium Berufssprachkurse“ konstituiert mit der Aufgabe, die Durchführung der BSK zu evaluieren und Vorschläge für eine Weiterentwicklung ihres Systems zu entwickeln. Betrachtet werden soll auch die maximale Anzahl von Unterrichtseinheiten, die bei einer Vollzeitstelle pro Woche abzuleisten sind, und das im Kontext ihrer unterrichtlichen „Zusammenhangstätigkeiten“.

Diese Untersuchung macht nach der dort bereits vorgelegten qualitativen Befragung des Bündnisses DAF/DAZ-Lehrkräfte einen nächsten Schritt zur Erlangung einer überprüfbaren Faktenbasis. Grundlage sind die im Auftrag von BMAS und BAMF erstellten Konzepte, in denen die Durchführungsvorgaben für die BSK festgelegt worden sind.

Hintergründe zur Migrationsentwicklung in Deutschland seit dem Ende der 80er Jahre und zu den sprachlichen und beruflichen Integrationsmaßnahmen bis hin zum „Gesamtprogramm Sprache“ sowie dem BSK-Angebot sind einem separaten Text zu entnehmen, ebenfalls im Auftrag der GEW Hamburg erstellt.