AG schwerbehinderte und chronisch kranke Bildungsarbeiter*innen

Wir wollen die Inklusion auch der Beschäftigten! 

Wenn der öffentliche Dienst nicht bei der Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen vorangeht, wer dann? Es gibt eine Inklusionsvereinbarung, in der der rechtliche Rahmen für Unterstützung festgelegt ist. Nehmt eure Rechte wahr. 

Es gibt Ermäßigungen der Wochenarbeitszeit oder mehr Urlaubstage. Z.B. als Lehrkraft mit einem Grad der Behinderung von 70% erhält man bei einer Vollzeitstelle 4,5 Stunden Ermäßigung der Wochenarbeitszeit. Der Arbeitgeber hat eine besondere Fürsorgepflicht für uns! 

In Hamburg trifft sich seit Juni 2024 die Arbeitsgemeinschaft monatlich. Bisher haben sich Sozialpädagog*innen, Lehrkräfte, Studierende und Menschen im Ruhestand gefunden. Grundsätzlich wollen wir aber alle Menschen ansprechen, die sich in der GEW organisieren. 

Hierbei geht es um das Formulieren von politischen Forderungen, Themen wie das Schwerbehindertenrecht, Umsetzung deiner Rechte am Arbeitsplatz und den Erfahrungsaustausch. Beispiele für Absprachen, die Arbeitnehmer*innen mit den Arbeitgeber*innen getroffen und erfolgreich durchgesetzt haben, sind

  • Zuweisung einer wohnortnahen Schule im Vorbereitungsdienst
  • das Anrecht auf ein Vorstellungsgespräch
  • kürzere Teilnahme an Konferenzen
  • keine Pausenaufsicht oder besondere Pausenregelungen
  • Anpassung der Stundenpläne
  • Verteilung des Unterrichts auf die Woche

Leider konnten wir bisher nur aus der Schule sammeln.  

Wir wollen Informationen sammeln und Menschen ansprechen, die bereits ihr Leben lang eine Beeinträchtigung haben, als auch solche, die im Laufe ihres Berufslebens eine Behinderung oder chronische Erkrankung erworben haben. Wir wollen auf Anlaufstellen verweisen, und perspektivisch eine Handreichung für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen erarbeiten, um unsere politischen Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen und durchzusetzen. Die Schwerbehindertenvertretung der Behörde ist nach unserer Erfahrung eine Hilfe und sollte für alle Fragen der Arbeitsplatzsintegration und besonderer Bedürfnisse hinzugezogen werden. Sie berät auch zu Anträgen auf den Schwerbehindertenausweis. Also auch schon vor der erstmaligen Feststellung einer Schwerbehinderung! 

Wir planen regelmäßig Vertreter*innen von Beratungsstellen, wie der Schwerbehindertenvertretung, des SoVD, VdK einzuladen.   

Eure Fragen sammeln wir gerne, um inhaltlich voranzukommen, können sie aber nicht bei jedem Treffen berücksichtigt werden. 

Wir treffen uns in der Regel am 1. Montag im Monat von 18 bis 20 Uhr in der Geschäftsstelle. 

Die nächsten Termine sind der 8. September und der 6. Oktober.  

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