Das Gewerkschaftliche Bildungswerk (GBW) der GEW existiert seit 2007. Die GEW hatte damals entschieden, sich an allen Hamburger Schulen für die Einrichtung und Wahl schulischer Personalräte einzusetzen. Dies war notwendig geworden, weil die CDU Regierung im Jahr 2006 die umstrittene selbstverantwortete Schule in Hamburg einführte. Der gestärkten Schulleitung musste eine entsprechende Interessenvertretung der Kolleg_innen gegenübergestellt werden. Dies ist der GEW gelungen. Es hat in der Folge drei erfolgreiche Wahldurchgänge gegeben, die nahezu ausnahmslos zu Personalvertretungen an allen Hamburger staatlichen Schulen geführt haben. Die Schulungen sind nach dem Personalvertretungsgesetz notwendige Schulungen, für die die Personalratsmitglieder aufgrund eines Beschlusses ihres Personalrats freigestellt werden.
Nach den letzten Schulpersonalratswahlen im Mai 2014 hat es wieder einen großen Zulauf bei den Schulungsangeboten des GBW gegeben. Allein im ersten Schulhalbjahr 2014/15 wurden 41 Seminare durchgeführt mit im Schnitt 18 Teilnehmer_innen. Davon entfielen 12 auf dreitägige Einführungsschulungen und 15 auf eintägige Novellierungsschulungen. Letztere waren nach der Änderung des Personalvertretungsgesetztes notwendig geworden. Auch im 2. Halbjahr 2015 wurden 31 Seminare durchgeführt, davon 8 Einführungsschulungen für die neuen Schulpersonalräte.
Das Angebot des GBW umfasst sowohl Grundlagenseminare für Schulpersonalratsmitglieder als auch Vertiefungsseminare. Die neu gewählten Schulpersonalräte besuchen zunächst die Grundschulung I, ein dreitägiges Seminar, in dem insbesondere die allgemeinen Aufgaben des Schulpersonalrats behandelt werden. Daneben werden aber auch das Informationsrecht, die Fortbildungsmöglichkeiten und die Geschäftsführung thematisiert. Die Mitbestimmungsinhalte und Verfahren sind ein ganz wesentliches Thema, ebenso die Zusammenarbeit mit Schullei- tung und Behörde und natürlich auch die Vertretung der Kolleg_innen gegenüber der Schulleitung. Dazu werden Gesetze, Verträge und Verordnungen hinzugezogen.
In der 2-tägigen Grundschulung II geht es um einen Erfahrungsaustausch und Schwerpunktsetzung der schulischen Personalratsarbeit. Dienststellengespräche, Konfliktlösungen und die Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens sind weitere Themen.
Die 1-tägige Grundschulung III wird in der Regel erst ab dem 2. Personalratsjahr besucht. Hier geht es vorrangig um konkrete Fälle und deren Lösungen.
In den Vertiefungsseminaren kann man sich u. a. zur Lehrerarbeitszeit schulen lassen, zu Verhandlungsmöglichkeiten im Dienststellengespräch, zu Gesundheitsschutz, zu Beurteilungen, zur Einführung in den TV-L.
Durchgeführt werden die Seminare von aktiven oder ehemaligen Kolleg_innen aus dem Gesamtpersonalrat oder Rechtsreferenten aus dem Gewerkschaftsbereich.
Nachdem das Personalvertretungsgesetz geändert wurde und im September 2014 in Kraft trat, war es notwendig, die amtierenden Schulpersonalräte über die Veränderung durch spezielle Schulungen vorzubereiten. Die Novellierung beruht auf einer Entscheidung der Bürgerschaft zu Beginn ihrer Amtsperiode. Darin wurde ausgeführt, dass es zu einer Demokratisierung des Personalvertretungsgesetztes durch die Erweiterung der Mit- bestimmungsrechte des Personalrats in Fragen der Sachverhalte, als auch der Beteiligungsverfahren kommen sollte. Wie diese Novellierung zu bewerten ist, wird sich am Ende der laufenden Personalratsperiode zeigen. Eins ist jetzt schon klar, durch die Erweiterung der Mitbestimmungs- rechte kann mehr Personalratsarbeit anfallen. Auch die Schulleitungen mussten und müssen dazulernen. Deshalb hatten sie die Möglichkeit, eine Schulung in der Behörde zu besuchen.
Die Zufriedenheit der Teilnehmer_innen mit der Qualität und Durchführung der Schulungen ist hoch, wie Rückmeldungen immer wieder bestätigen. Annette Meents ist seit Beginn für das GBW dabei und sorgt für die Organisation und das Wohlbefinden der Schulpersonalräte. Auch dieser Teil stößt auf hohe Zustimmung.
Die Teilnehmer_innen erhalten Schulungsmaterialien, die ständig auf den neuesten Stand gebracht werden und von ihnen als hilfreich für die tägliche Arbeit vor Ort angesehen werden.
In diesem Jahr ist das Handbuch für Schulpersonalräte erschienen, in dem das novellierte Hamburger Personalvertretungsgesetz von Andreas Hamm kommentiert wird. Es fand „reißend“ Abnehmer_innen an den Schulen, denn es ist für viele Personalratskolleg_innen eine gute Unterstützung ihrer Arbeit. So bleibt uns allen zu wünschen, dass die Personalvertretung an Hamburger Schulen weiterhin ein großes Thema bleibt. Es gibt immer mehr Anlässe, die Rechte der Kolleg_innen wahrzunehmen. Deshalb sollten die kommenden Schulungsangebote genutzt werden; sie erscheinen im neuen Programm noch im Dezember. Wir wünschen uns weiterhin engagierte Personalräte und danken an dieser Stelle für ihren bisherigen Einsatz.
Die Seminare für Personalräte sind online, Anmeldungen für das zweite Schulhalbjahr bitte über diesen link: http://www.gew-hamburg.de/seminare/personalraete
Die gedruckte Broschüre geht nächste Woche an alle Schule per Post raus.
Sigrid Strauss, ehemalige stellvertretende Vorsitzende der GEW Hamburg, hat zusammen mit Klaus Bullan den 'Bildungsclub Hamburg' ins Leben gerufen, der sich mit schul- und bildungspolitischen Fragen auseinandersetzt
Foto: hlz