Erste Erfahrungen mit dem neuen Personalvertretungsgesetz

09. Dezember 2014Von: WebredaktionThema: Personalräte
PRK Grundschulen / Foto: Stefan Gierlich

Im November haben in den Bereichen Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und Berufliche Schulen Personalrätekonferenzen stattgefunden. Ca. 240 Personalräte sind der Einladung der GEW gefolgt und haben sich u. a. über den Einsatz der unterschiedlichen Professionen im Ganztag und zur Arbeitszeit beraten. Die GEW Arbeitshilfen bzw. Checklisten zu diesen Themen wurden vorgestellt. Insbesondere haben die schulischen Personalräte erste Erfahrungen mit dem neuen Personalvertretungsgesetz ausgetauscht. Es wurde deutlich, dass die Allzuständigkeit dazu führt,  dass die Personalräte in größerem Ausmaß ihr Informationsrecht gegenüber den  Schulleitungen einfordern. Hieraus ergeben sich mehr Beteiligungsmöglichkeiten, insbesondere  im Vorfeld von Maßnahmen. Auf allen Personalrätekonferenzen wurde über die neue Mitbestimmungsmöglichkeit zum Beginn und Ende der Dienstzeit von Lehrkräften diskutiert. Konkret regten die VertreterInnen des Gesamtpersonalrats an,  die Schulleitungen über die Mitbestimmung des Personalrats bei außerunterrichtlichen Terminen, wie z.B. Konferenzen, Elternabenden und Tagen der offenen Tür zu informieren und ggf. diesbezüglich einen Initiativantrag zu stellen. Wichtig:  die Mitbestimmung gilt nur für Termine, die nach dem 1.9.14 (Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen HmbPersVG) beantragt wurden. Lag die Jahresplanung in den Lehrerkonferenzen bereits am Anfang des Schuljahres vor, kann der Personalrat sich nicht auf das neue Gesetz berufen. Hier greift die neue Mitbestimmung, sobald die Schulleitung neue Jahresplanungen bzw. außerunterrichtliche Sondertermine setzen will.

Insgesamt wurde deutlich, dass das Gesetz auch mehr Arbeit mit sich bringt. Deshalb fordern wir mehr Zeit für die PR-Arbeit. In welcher Form und mit welcher Strategie wir dieses Ziel verfolgen, werden wir demnächst beraten und mit Euch absprechen.

Foto: Stefan Gierlich