Behörde stellt sich vor engagierte Lehrkräfte

30. November 2018Von: PresseredaktionThema: Hamburg-Politik
Offene Briefe zum AfD-Meldeportal sind zulässig

Im Kontext der Debatte um das AfD-Portal zur Denunzierung politisch engagierter Lehrkräfte haben mehrere Lehrkräfte, teilweise ganze Kollegien, Offene Briefe verfasst, in denen dieser Versuch, Einfluss auf Schule zu nehmen, deutlich zurückgewiesen und sich kritisch mit der AfD auseinandergesetzt  wird. In einer Anfrage wollte die AfD nun wissen, ob diese Briefe rechtlich zulässig seien. In ihrer Antwort stellt die Schulbehörde klar, dass sich diese Äußerungen im Rahmen dessen bewegen, was den Lehrkräften an Meinungsfreiheit zusteht.

„Wir begrüßen die deutliche Aussage der Behörde, dass das Neutralitätsgebot nicht mit Wertneutralität verwechselt werden darf. Wir begrüßen, dass sie sich vor die engagierten Lehrkräfte stellt. Ihre Antwort  verdeutlicht erneut, dass die AfD nicht verstanden hat, was politische Neutralität überhaupt bedeutet. Verbieten will sie, was ihr nicht gefällt. Sie denunziert Lehrkräfte und instrumentalisiert Schülerinnen und Schüler für ihre rechtspopulistischen Anliegen. Wir begrüßen die klare Haltung vieler Lehrkräfte und der Behörde ausdrücklich“, kommentiert Fredrik Dehnerdt, stellverstretender Vorsitzender GEW Hamburg.

Konkret bezog sich die Anfrage auf die Offenen Briefe von Lehrkräften der Max-Brauer-Schule, der Stadtteilschule Rissen und des Goethe-Gymnasiums. Weitere Briefe gibt es von Lehrkräften der Stadteilschulen Helmuth Hübener und Blankenese. Die Briefe finden sich online, teilweise auch auf den jeweiligen Schul-Homepages.  Mehrere Stadtteilschulen und Gymnasien planen ähnliche Briefe.

Für den 3. Dezember rufen Lehrerkammer, SchülerInnenkammer, GEW und DGB zu einer Demo gegen Rechtspopulismus und gegen die Angriffe auf die politische Bildung an Schulen auf. Weitere Infos finden sich unter www.gew-hamburg.de/themen/aktionen-und-kampagnen/infoveranstaltung-und-demonstration-am-montag-3122018

Hintergrund:

In der Antwort zur Anfrage der AfD stellt die Behörde fest (DS 21/15077):

„In dieser Diskussion haben sich Lehrkräfte auch in Form offener Briefe geäußert. Diese Äußerungen bewegen sich im Rahmen dessen, was nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch öffentlichen Bediensteten an Meinungsfreiheit auch in Bezug auf Gegenstände ihres Dienstes zusteht, vgl. BVerfG vom 30. August 1983, 2 BvR 1334/82 (juris), BVerwG vom 23. Oktober 1984, 1 WB 98/82 (juris) und VG Berlin vom 13. Dezember 2007, 85 A 6.07 (juris). Ebenso steht es Lehrkräften frei, während der Pausen im persönlichen Gespräch tagespolitische Ereignisse zu besprechen. Die von den Lehrkräften in den offenen Briefen geäußerten Ansichten zur Ausgestaltung ihrer unterrichtlichen Arbeit genügen den Anforderungen des Verbotes politischer Indoktrination, dieses verlangt keine Meinungslosigkeit der Lehrkräfte, sondern vielmehr die Darstellung unterschiedlicher Positionen und die Konfrontation mit Originaltexten der den Unterrichtsgegenstand bildenden Parteien.“

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