GEW zur Neugestaltung des Referendariats für angehende Lehrer_Innen

10. Juni 2013Von: PresseredaktionThema: Bildungspolitik

Das Wort „Entsetzen“ beschreibt ziemlich präzise das Gefühl, welches bei ReferendarInnen und angehenden ReferendarInnen derzeitig herrscht. Der Senat hat im Zuge der Neugestaltung der zweiten Ausbildungsphase  (Referendariat) für angehende LehrerInnen die Anfangsmonate ans Schulhalbjahr angepasst. Damit einhergehend wurde eine Erhöhung des sogenannten bedarfsdeckenden Unterrichts durchgesetzt, die Regelung gilt seit dem 1. Februar 2013.

Schon früher galt die Regelung, dass die ReferendarInnen allein vor der Klasse stehen und eigenverantwortlichen (bedarfsdeckenden-) Unterricht erteilen müssen, als größter Hinderungsgrund für eine gute Ausbildung während der zweiten Phase. Allerdings gab es bisher eine dreimonatige Startphase, in der die ReferendarInnen hospitieren und erste kleine Unterrichtserfahrungen sammeln konnten, bevor sie allein und selbstverantwortlich unterrichteten. Außerdem hatten die ReferendarInnen am Ende eine dreimonatige Prüfungsphase, um ihre Lehrproben und Examensarbeiten abzulegen. Seit dem 1. Februar müssen sie allerdings schon vom ersten bis zum letzten Tag ihrer "Ausbildung" bedarfsdeckend unterrichten. Dabei waren laut einer Untersuchung des Instituts für Lehrerfortbildung und Schulbehörde aus dem Jahre 2008 ReferendarInnen schon mit der alten Regelung überlastet.

Die Schulen werden zudem strukturell stärker belastet, weil sie ihre Referendare mehr im Unterricht einsetzen müssen als bisher, diese aber auch gleichzeitig für Aus- und Fortbildung häufiger vom Unterricht freigestellt werden müssen mit der Folge: mehr Vertretungsunterricht.

In diesem Jahr liegen nun auch noch die Bewerbungsfristen für das Referendariat so früh, dass für viele zwangsweise Wartezeiten entstehen. Der Rat der Behörde, sich so lange um Vertretungsstellen zu bemühen, macht den Geist des ganzen Anliegens deutlich.

„Die Logik des Hamburger Senats, die hinter den Maßnahmen steht, ist eindeutig und wird von Vertreterinnen und Vertretern der Behörde auch gar nicht verheimlicht. Es sollen die Kosten für die Einstellung von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern eingespart werden. Eine Referendarin oder ein Referendar ist nun einmal um einiges billiger als eine ausgebildete Lehrkraft. Neben den überforderten ReferendarInnen wird den Kindern und Jugendlichen durch die unzureichende Ausbildung der angehenden LehrerInnen guter Unterricht verwehrt. Die Konsequenzen müssen also letztendlich auch die Schüler_Innen ausbaden,“ so Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg