Das neue Hamburgische Gleichstellungsgesetz – Aufgaben für Schulpersonalräte

Termin:
Mittwoch, 25. Januar 2017 - 9:00 bis 16:00
Nur noch wenige Plätze frei
1-tägiges Seminar

Das neue HmbGleiG gilt seit 2015 und dient der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Nachteile auf Grund des Geschlechts im Geltungsbereich dieses Gesetzes.
Was sind die gesetzlichen und inhaltlichen Grundlagen?

Wir wollen uns mit der Anwendung des HmbGleiG bei:

  • Personalentscheidungen, also bei Stellenausschreibungen, Einstellungen und Beförderungen,
  • Qualifikation und Benachteiligungsverboten, z.B. bei Teilzeitarbeit,
  • Fortbildungen und 
  • familiengerechter  Arbeitsgestaltung beschäftigen.

Welche Aufgaben haben Personalräte bei dem Ziel diskriminierungsfreier Personalpolitik?

Zudem gibt es eine neue Gleichstellungsbeauftragte für Schulen, in deren Arbeit wir einen Einblick bekommen werden. Die neuen Gleichstellungspläne werden für die BSB erstmals zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Welche Bedeutung haben sie für schulische Personalräte?

Kostenanteil: 
110,00 € zzgl. 19 % MwSt.