Grundlagen des Personalvertretungsrechts II:
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Die familienfreundliche Schule: Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bekommt einen immer höheren Stellenwert in der betrieblichen Arbeit von Personalräten und Gleichstellungsbeauftragten, In dieser Tagesschulung soll darüber informiert werden, was die gesetzliche Interessenvertretung tun kann, damit es Müttern und Vätern leichter gemacht wird, Familienaufgaben zu übernehmen und ihre Fähigkeiten im Beruf zu entfalten. Themenschwerpunkte Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Was brauchen Frauen und Männer, um Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren? - Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Beispiele aus der Praxis -Welche Beteiligungs- und Mitspracherechte hat die Interessenvertretung und welche Individualrechte haben die Beschäftigten? -Situationsanalyse mit Checkliste: Wie wird in unserer Schule Beruf und Familie miteinander vereinbart? - Vereinbarkeit konkret: Planung von Handlungsmöglichkeiten mit Checkliste Referentin: Beate Schwartau
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Mitbestimmung bei Versetzungen in der SVS
Das Seminar dient zur Vertiefung der Kenntnisse zum Mitbestimmungsverfahren bei Versetzungen. Behandelt werden Versetzung, Umsetzung und Abordnung (Beamte, Beschäftigte), das Mitbestimmungsverfahren und die Ansprüche an eine beachtliche Nichtzustimmung gemäß § 89HmbPersVG. Referentin: Silke Huneke
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Mitbestimmung bei Einstellungen in der SVS
Das Seminar dient zur Vertiefung der Kenntnisse zum Mitbestimmungsverfahren bei Einstellungen. Behandelt werden die Formen von Einstellungen (Beamte, Beschäftigte, Aushilfen), das Mitbestimmungsverfahren und die Ansprüche an eine beachtliche Nichtzustimmung gemäß § 89 HmbPersVG. Referentin: Silke Huneke
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Geschäftsführung der Schulpersonalräte: Vorsitzaufgaben und Organisation der Zusammenarbeit/Arbeitsteilung
Die Schulpersonalräte sind nunmehr seit ca. 2 Jahren im Amt. Die geleistete Mehrarbeit hat nicht in allen Fällen zur Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang für das Folgeschuljahr geführt, denn im Rahmen der Verhandlungen wurde die Personalratstätigkeit in nützliche und erforderliche Tätigkeiten unterschieden. Nur gesetzliche Pflichtaufgaben lösen auch den Rechtsanspruch von Schulpersonalräten auf angemessene Arbeitsbefreiung aus. Unklare Arbeitsstrukturen können auch Anlass für Konflikte innerhalb des Gremiums sein. Deswegen sollten die Arbeitsstrukturen der Personalräte bewusst ausgestaltet werden. Dieses Tagesseminar gibt einen Überblick über: • Pflichtaufgaben des Schulpersonalrats • Wer hat rechtlich welche Tätigkeiten zu übernehmen (PR-Vorsitz, Stellvertretung, PR-Mitglieder)? • Was kann durch Aufgabendelegation und Arbeitsteilung von anderen Personalratsmitgliedern erledigt werden? • Welche Arbeitsstrukturen (z. B. Monatsgespräche, Ausschüsse, Verantwortlichkeiten) sind empfehlenswert? • Umgangsformen im Gremium Referentin: Silke Huneke
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Teilzeit und Beurlaubung für Beamte
Personalräte haben in bestimmten Fällen ein Mitbestimmungsrecht bei der Ablehnung von Anträgen auf Beurlaubung und Teilzeit. Dazu sind sowohl Kenntnisse der Rechtsgrundlagen für Teilzeit und Befristung erforderlich wie auch Hilfestellung für das Mitbestimmungsverfahren. Dieses Seminar richtet sich an Beamtinnen und Beamte. Es vermittelt Kenntnisse zu Teilzeit und Beurlaubung nach dem hamburgischen Beamtengesetz und zur Sonderurlaubsrichtlinie sowie zum Hamburgischen Personalvertretungsrecht. Referent: Andreas Hamm
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Gesundheitsschutz I
Schule als Arbeitsort beinhaltet vielfältige Gesundheitsbelastungen für das Personal. Eine Aufgabe der Schulpersonalräte ist die Überwachung und die Mitarbeit an der Gestaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Aber auf welchen gesetzlichen Regelungen basiert Arbeits- und Gesundheitsschutz? Was ist ein Arbeitsschutzausschuss? Welche Aufgabe hat eine Fachsicherheitskraft? Muss der Schulpersonalrat bei allen Arbeitsortsbegehungen teilnehmen? Dieses Tagesseminar gibt einen Überblick über die Gesetzesregelungen des Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheitsgesetzes und des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes. Hieraus werden Verpflichtungen und die Handlungsmöglichkeiten der Schulpersonalräte erarbeitet Referentin: Silke Huneke
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Kommunikationsdesign für Personalräte
Öffentlichkeitsarbeit sind alle zielgerichteten Kommunikationsmaßnahmen, die die Akzeptanz und das Image der Personalrätearbeit in der Dienststelle beeinflussen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und diese effizient und gewinnbringend für die eigene Arbeit und deren Nutzen für die Kolleginnen und Kollegen anwenden können, ist das Ziel dieser Veranstaltung. Referentin: Beate Schwartau
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Beachtliche Nichtzustimmung
Mit der Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes wurden in Hamburg 2006 unter anderem die so genannte Zustimmungsfiktion und ein Versagungskatalog eingeführt. Seitdem führen das Versäumnis der Äußerungsfrist des Personalrats im Mitbestimmungsverfahren oder seine Äußerung außerhalb der vorgegebenen Versagungsgründe oder des Mitbestimmungstatbestands automatisch zur Zustimmung des Personalrats. Mit diesen erheblich gestiegenen Anforderungen richtig umzugehen und nicht dort ungewollt „ja“ zu sagen, wo eigentlich „nein“ gemeint ist, ist Ziel dieses Seminars. Referent: Andreas Hamm
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Das neue Besoldungsrecht in Hamburg – Überleitungsprobleme
Das Besoldungsrecht ist seit dem 01.04.2009 Ländersache. Zum 01.01.2010 hat Hamburg sich ein eigenes Besoldungsrecht mit einem völlig neuen Bezahlungssystem gegeben. Nicht mehr das Alter ist maßgebliches Kriterium für die Besoldungshöhe, sondern die Zeit der Berufstätigkeit und Berufserfahrung. Die Besoldungstabellen umfassen nicht mehr 12 Stufen, sondern nur noch acht. Dazu gibt es ein entsprechendes Überleitungssystem, dessen korrekte Einhaltung viele Fragen aufwerfen wird. Referent: Andreas Hamm
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Lehrerarbeitszeitverordung LAZ
Arbeitszeitregeln des HmbgBG und der Arbeitszeitverordnung Beamte, Lehrerarbeitszeitverordnung: Entstehung und Ergebnisse der Lehrerarbeitszeitkommission, allgemeine Vorschriften der Lehrerarbeitszeitverordnung, Faktorisierung, praktische Anwendungsfragen an Beispielen Referent: Hans Voß
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Mitbestimmung bei Zurruhesetzung und neues Versorgungsrecht
Bei einer Pensionierung (Zurruhesetzung) aus gesundheitlichen Gründen, bei Versetzung in Teildienstfähigkeit ist der Personalrat zu beteiligen, wenn die Zurruhesetzung gegen den Willen der Beamtin/des Beamten erfolgt und sie/er die Mitbestimmung des Personalrats beantragt hat. Voraussetzung für das personalrätliche Handeln sind einerseits Kenntnisse der beamtenrechtlichen Bestimmungen sowie der versorgungsrechtlichen Folgen einer Pensionierung. An praktischen Beispielen wird geübt, welche Voraussetzunge erfüllt sein müssen, damit eine Nicht - Zustimmung des Personarats das Kriterium der Beachtlichkeit erfüllt. Mit dem neuen Hamburgischen Beamtengesetz werden die Altersgrenzen angehoben und die Verfahren bei der Zurruhesetzung verändert. Die neuen Bestimmungen in Verbindung mit dem neuen Versorgungsrecht (Versorgungsabschläge) sind ebenfalls Themen des Seminars. Referent: Andreas Hamm
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit Ende 2008 werden von der BSB auch an allen Hamburger Schulen Eingliederungsgespräche für Langzeiterkrankte angeboten. Dabei spielt der Personalrat eine wichtige Rolle. Wir beschäftigen uns mit den rechtlichen Grundlagen, dem Verfahrensablauf und der Rolle des SPR. Referentin: Regina Tretow
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Mitbestimmung bei der Einstellung stundenweise/geringfügig Beschäftigter; Einstellungen nach VOrM
Durch die SVS haben die Handlungsspielräume der Schulleitung bei der Beschäftigung von Aushilfskräften zugenommen. In vielen Fällen bestehen Unklarheiten über den Status von Aushilfskräften (Honorarkräfte, Lehraufträge, Fristverträge, geringfügig Beschäftigte, Ein-Euro-Kräfte). Das Seminar dient einerseits dazu, rechtliche Abgrenzungen zwischen den Beschäftigungsverhältnissen zu klären. Zum anderen werden die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalrats bei der Einstellung dieser Beschäftigten besprochen. Referent: Andreas Hamm
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Aufbauseminar: Gesundheitsschutz II
Gesundheitsbeeinträchtigungen des Personals an Schulen entstehen insbesondere durch psychische Belastungen und Beanspruchungen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Dienststellenleitung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, um entsprechende Schutzmaßnahmen zu konzipieren. - Aber wie muss eine Gefährdungsbeurteilung für Schulpersonal aussehen? Wer erstellt diese? - Wie können psychische Belastungen festgestellt werden? -Wie können Schutzmaßnahmen aussehen? - Wer hilft den Schulpersonalräten bei deren Durchsetzung? Diese und weitere Fragen werden auf der Tagesveranstaltung beantwortet Referentin: Silke Huneke
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Das neue Hamburgische Beamtenrecht und seine Auswirkungen auf die Personalratsarbeit
Für Beamte und Beamtinnen werden die Regelungen des Dienstverhältnisses per Gesetz oder Verordnung geregelt. Zum 1.4.2009 ist das Beamtenrecht mit dem Beamtenstatusgesetz novelliert worden. Die Reform des Hamburgischen Beamtenrechts im Rahmen der Dienstreform steht noch aus, befindet sich aber in der parlamentarischen Beratung. Die Schulpersonalräte müssen eine Fülle von Regelungen kennen, um die Grundlagen des Beamtenrechts zu verstehen: • Wer kann in das Beamtenverhältnis berufen werden? • Gibt es Regelungen zur Gesundheitsprüfung? (Lehrer als „Stehberuf“?) • Wo sind die Rechte zur Elternzeit oder dem Vorruhestand zu entnehmen? • Welche Rechtsquellen regeln die Grundsätze der Besoldung, Beförderung und des Disziplinarrechts? Diese und weitere Fragen werden durch einen Überblick über das veränderte Hamburgische Beamtengesetz und weitere Rechtsquellen geklärt. Referentin: Silke Huneke
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Chancengleichheit „ Ungleiches kann nicht gleich behandelt werden“
In seiner täglichen Arbeit hat der Personalrat die gesetzlichen Regelungen der Chancengleichheit anzuwenden und deren Umsetzung zu fördern. Grundgesetz, Hamburger Gleichbehandlungsgesetz und auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bilden die Grundlage für das personalrätliche Handeln. Welche Rolle und Funktion hat der Personalrat in diesem System? Welche Optionen bietet die Gesetzesgrundlage für die Kolleginnen und Kollegen im Einzelnen? Was ist die gesetzliche Auftragspflicht aus diesen Gesetzen für die Dienststellenleitung. Und wie kann der Personalrat erfolgreich die Chancengleichheit zugunsten der Kolleginnen und Kollegen begleiten und fördern? Referentin: Beate Schwartau
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Richtlinien zu dienstlichen Beurteilungen
Personalräte nehmen beim neuen Beurteilungswesen der Lehrkräfte eine Rolle als Kontrollinstanz wahr. Auch in anderen Fällen gibt es Unklarheiten und Beschwerden. Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse über die verschiedenen Formen der dienstlichen Beurteilungen, um die Personalräte in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben sachkundig zu erfüllen. Referenten: Regina Tretow/Klaus Nähr
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Aufbauseminar: Gesundheitsschutz III
„Lärm“ an Schulen ist eine auffällige Gesundheitsbelastung für das Personal und auch die Schülerinnen und Schüler. Was definiert der Gesetzgeber als „Lärm“? Welche Schutzmaßnahmen muss die Dienststellenleitung ergreifen? Wer muss die Kosten tragen für Raumsanierungen und/oder persönlicher Lärmschutzmaßnahmen? Zu diesem Tagesseminar begrüßen wir als Gäste Herrn Dr. Malmberg und Herrn Krebs vom Amt für Arbeitsschutz, welche die Unterstützungsleistungen des Amtes für Arbeitsschutz für Schulpersonalräte darstellen werden. Referentin: Silke Huneke
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Vereinbarungen durchsetzen
Es gehört zum Alltagsgeschäft der Personalräte Vereinbarungen abzuschließen, die Vereinbarungen zu überwachen und auszuwerten. Wenn sich Konfliktparteien nicht an eine Regelung halten, muss der Personalrat konstruktiv und kritisch eine Rückmeldung geben. Wie dies ohne Kränkungen und mit messbarem Erfolg geschehen kann, lehren die Regeln der konstruktiven Feedbackgebung. Rechtliche Instrumentarien helfen nur dann, wenn die Kommunikation erfolglos blieben ist. Inhalte: Feedbackregeln, Schlichtung und Einigungsstelle, Verwaltungsgerichtliche Arbeitsweise, Individualrechtliche Handlungsschritte der KollegInnen Referentin: Beate Schwartau
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Vorsitzkompetenz
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende werden vom Gremium gewählt und übernehmen nach „außen“ herausgehobene Aufgaben gegenüber der Dienststellenleitung und den Mitarbeitern/-innen wahr. Aber auch „innerhalb“ des Gremiums kommt ihnen eine Sonderrolle zu: Sie informieren und orientieren das Gremium, leiten die Sitzungen und erarbeiten die Beschlussvorlagen: Sie führen das Gremium. Aber welcher Führungsstil ist am besten geeignet? Dieses Tagesseminar vermittelt anhand der rechtlichen Aufgaben und Praxisübungen Instrumente und Methoden von Führungsansätzen. Referentin: Silke Huneke
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Das Monatsgespräch zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat nach § 76 II HmbPersVG
Welchem gesetzlichen Auftrag und welchem gesetzlichen Sinn liegt dem Monatsgespräch zu Grunde? Was kann es leisten? Was sind messbare Indikatoren für ein erfolgreiches Gespräch im Sinne des HmbPersVG! Und wie führt der Personalrat ein erfolgreiches Monatsgespräch in seinem Sinne! Referentin: Beate Schwartau
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Lehrerlaufbahnverordnung, neues Laufbahnrecht und Eingruppierung von Lehrkräften Nicht erst die Diskussionen um die Beförderungsmöglichkeiten von A 12 nach A 13 haben deutlich gemacht: Die Bestimmungen des Laufbahnrechts sind kompliziert und auf den ersten Blick unverständlich. Personalratsmitgliedern sollen die Grundzüge des Systems vermittelt werden. An Mitbestimmungsfällen wird erarbeitet, an welchen Punkten die Zustimmung bzw. die Nichtzustimmung des Personalrates auf rechtliche Gründe aus dem Laufbahnrecht zurückgreifen muss. Da die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte ebenfalls am Laufbahnrecht orientiert ist, werden die entsprechenden Bestimmungen mit behandelt. Das Seminar richtet sich deshalb sowohl an Beamten- wie auch Angestelltenvertreter in den Personalräten. Das Seminar versteht sich als Vertiefung der Seminar „Einführung in das Beamtenrecht“ und „TV-L für Beschäftigte an Schulen“. Referent: Andreas Hamm
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TV-L für Beschäftigte an Schulen Personalräte haben in vielfältiger Weise mit dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder – früher BAT – zu tun. Sie haben darüber zu wachen, dass der TV-L eingehalten wird, sie haben Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung, bei der Einstufung, bei Höhergruppierungen etc. Außerhalb der Lehrkräfte auch bei Arbeitszeitregelungen. Das eintägige Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des TV – L, die im Schulbereich von Bedeutung sind. Dies sind insbesondere die Themen Geltungsbereich des TV-L besonders bei Lehraufträgen, Gestaltung von Arbeitsverträgen (Befristung), Arbeitszeitbestimmungen, Eingruppierung und Bezahlungsstruktur sowie die besonderen Bestimmungen für Lehrkräfte Referent: Andreas Hamm
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